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Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern hat eine 21-Jährige wegen eines tödlichen Messerstichs gegen einen Mann im Hauptbahnhof der Stadt zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen Totschlags in einem minderschweren Fall, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Zudem soll sie 500 Arbeitsstunden ableisten.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den Mann im Juni auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof Kaiserslautern mit einem Messerstich verletzt hatte. Grund dafür war, dass das Opfer der Frau auf der Rolltreppe ans Gesäß gefasst hatte. Der 64-Jährige starb noch vor Ort an seinen Verletzungen.
Für die Staatsanwaltschaft war die Tat keine Notwehr, einen Tötungsvorsatz hatte die Frau aber auch nicht. Kurz nach der Tat stellte sie sich selbst.
Mit dem Urteil ging die Kammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die in ihrem Plädoyer wegen Körperverletzung mit Todesfolge ein Jahr und neun Monate Bewährungshaft gefordert hatte. Auch die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Diese sollte weniger als ein Jahr betragen.
R.J.Fidalgo--PC