-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik
-
Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst
-
Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem
-
Großer römischer Münzschatz auf Acker in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
-
Neue Zeitrechnung: Klopp leitet erstes Teamtraining
-
Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben
-
VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse
-
Guterres: USA und China sollen bei Künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten
-
Kurz vor Fristende: EU streitet über Aufhebung von Sanktionen gegen russische Oligarchen
-
Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu
-
Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern
-
Autobahn für Pferd gesperrt: Polizisten unterstützen Umladen von Tier in Hessen
-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
-
Blessin wird Trainer in Mönchengladbach
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus: Berliner Linke im Kreuzfeuer der Kritik
-
Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann
-
Debatte um Merz-Äußerungen zur Krankenversicherung - CSU lehnt Systemänderung ab
-
Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei
-
CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
-
Macron lädt zum Papstbesuch alle EU-Staats- und Regierungschefs ein
-
21 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen illegale Zigarettenfabrik in NRW
-
Davis Cup: Deutsches Team trifft auf Großbritannien
-
CSU lehnt Systemänderung bei Krankenkassen ab - Debatte um Merz-Äußerungen
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland grundsätzlich gebilligt. Diesen drohten in dem EU-Mitgliedsstaat "keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen" im Sinn einer Verletzung der EU-Grundrechtecharta, erklärte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung. Oberverwaltungsgerichte waren sich uneinig. Es geht um Menschen, die in Griechenland bereits internationalen Schutz als Flüchtlinge erhielten, bevor sie nach Deutschland weiterreisten.
In Deutschland gestellte Asylanträge von Menschen aus diesem Kreis könnten im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden, entschied das Bundesgericht nun. Damit sei "die obergerichtlich umstrittene abschiebungsrelevante Lage im Zielstaat Griechenland grundsätzlich geklärt". Anlass für die Entscheidung waren Revisionen zweier abgelehnter Asylbewerber gegen Urteile des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel.
Bei den Männern handelt es sich um einen 34-Jährigen aus dem Gazastreifen und einen 32-Jährigen Somalier. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihre Asylanträge ab und drohte eine Abschiebung an. Dagegen klagten die Männer. Wie in den Vorinstanzen unterlagen sie auch vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser ließ aber eine Revision zu.
Damit scheiterten sie nun am Bundesverwaltungsgericht. Die Lagebeurteilung des hessischen Verwaltungsgerichtshof sei aus seiner Sicht "im Wesentlichen zutreffend", erklärte es. Es sei unwahrscheinlich, dass nach Griechenland zurückgeschickte junge, arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende männliche Schutzberechtigte in dem Land in "eine extreme materielle Notlage" gerieten.
Zwar seine viele Schutzberechtigte in Griechenland wegen "bürokratischer Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt erforderlicher Dokumente" zunächst vom Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen ausgenommen. Auch für sie seien voraussichtlich aber temporäre Unterkünfte und Notschlafstellen zugänglich, erklärte das Gericht. Weitere Grundbedürfnisse und ihren Nahrungsbedarf könnten sie "anfänglich jedenfalls in der sogenannten Schattenwirtschaft" durch Erwerbseinkommen decken. Es gebe außerdem Unterstützung von Hilfsorganisationen sowie medizinische Notversorgung.
N.Esteves--PC