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Verdacht der Kindesentführung: Anklage gegen Steakhausn-Erbin Christina Block
Nach der mutmaßlichen Entführung zweier Kinder der Steakhausketten-Erbin Christina Block in Dänemark hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen die 51-Jährige und mehrere mutmaßliche Mittäter erhoben. Ihr wird vorgeworfen, den Auftrag für die Entführung erteilt zu haben, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Die Tat soll im Zusammenhang mit einem langjährigen Sorgerechtsstreit stehen. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht.
Als Mittäter sind neben Block ein 62-jähriger Deutscher und ein 35-jähriger israelischer Staatsangehöriger angeklagt. Vier weiteren Angeklagten wird Beihilfe vorgeworfen, darunter dem 66-jährigen Lebensgefährten von Block. Gegen fünf weitere mutmaßliche Entführer wird noch gefahndet. Rechtlich geht es unter anderem um die Vorwürfe der schweren Entziehung Minderjähriger, gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Block soll demnach gemeinsam mit dem 62-Jährigen den Auftrag erteilt haben, ihre 2010 geborene Tochter und ihren 2013 geborenen Sohn nach Deutschland zu bringen. Die Kinder hielten sich seit August 2021 bei ihrem Vater im dänischen Gravenstein in der Nähe der deutschen Grenze auf. Demnach hatte der Vater die Kinder nach einer Besuchsvereinbarung zu sich nach Dänemark genommen, sie aber letztlich dort behalten.
Für die Entführung seien mehrere Verdächtige, darunter auch der 35-jährige Israeli, unter falschen Personalien in einem Hamburger Luxushotel einquartiert worden. In Dänemark sollen der 35-Jährige sowie fünf weitere Verdächtige dem Vater in der Silvesternacht des Jahreswechsels 2023/2024 aufgelauert und ihn zusammengeschlagen haben.
Die beiden damals zehn- und dreizehnjährigen Kinder sollen sie dann in ein Fahrzeug gezerrt haben. Bei einem Fahrzeugwechsel im Grenzbereich zwischen Deutschland und Dänemark sollen sie den Kindern mit einem Tapeband den Mund zugeklebt und die Tochter zusätzlich an den Händen gefesselt haben.
Mit einem Wohnmobil fuhren sie laut Anklage nach Baden-Württemberg, won die Kinder bis zum Eintreffen von Block am 2. Januar 2024 gegen ihren Willen festgehalten wurden. Der angeklagte Lebensgefährte von Block soll ihre Anreise nach Baden-Württemberg organisiert und ihre gemeinsame Rückkehr mit den Kindern nach Hamburg koordiniert haben.
Hintergrund der Tat war mutmaßlich ein Sorgerechtsstreit zwischen Block, der Erbin der Hamburger Steakhaus-Kette Block House, und ihrem früheren Mann, dem Vater der beiden Kinder. Nachdem der Vater die Kinder 2021 bei sich behalten hatte, übertrug das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht daraufhin im Oktober 2021 allein auf die Kindesmutter.
Der Vater hielt die Kinder den Angaben zufolge dennoch weiter bei sich. Gegen ihn ist deshalb ebenfalls ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wegen Entziehung Minderjähriger anhängig.
L.Torres--PC