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Männer wegen tödlicher Blutrache in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt
Wegen der Tötung eines 18-Jährigen in einem sogenannten Blutrachefall in Berlin sind zwei Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach die beiden mittlerweile 18 und 22 Jahre alten Angeklagten am Montag des Mordes und des Raubs mit Todesfolge schuldig. Der ältere erhielt eine lebenslange Haftstrafe, der zur Tatzeit 17-Jährige eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden dem 18-Jährigen im Mai 2024 am helllichten Tag und auf offener Straße in Berlin-Spandau zunächst in den Rücken geschossen. Sie stachen dann mit einem Messer auf ihn ein und nahmen sein Handy an sich. Die aus der Türkei stammenden Cousins, die erst kurz zuvor nach Deutschland gekommen waren, wollten sich damit für die mutmaßliche Tötung eines weiteren Cousins durch den Bruder des 18-Jährigen in Istanbul rächen, wie der Vorsitzende Richter Nikolai Zacharias bei der Urteilsbegründung sagte. Dazu seien sie von der Familie des Getöteten gedrängt worden.
Neben dem Mordmerkmal der Heimtücke habe die Kammer auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus Blutrache angenommen, so Zacharias. "Sie sind zwar nicht von selbst darauf gekommen, nichts desto trotz war es aber auch ihr eigenes Motiv", sagte der Vorsitzende Richter. Sie hätten das Recht in die eigene Hand genommen und einen unbeteiligten Menschen getötet.
Mit seinem Urteil blieb die Kammer nur wenig hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die eine lebenslange Haftstrafe und eine Jugendstrafe von neun Jahren und elf Monaten gefordert hatte. Sie sah eine "Menschenleben tief verachtende Gesinnung" bei den Angeklagten. Der in Istanbul getötete Cousin sei keine wesentliche Bezugsperson gewesen. Das unbeteiligte Opfer habe noch sein Leben vor sich gehabt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Tat hätten die Angeklagten wochenlang geplant, am Tattag selbst stundenlang auf den 18-Jährigen gewartet.
Die Verteidigung des mittlerweile 22-Jährigen verwies hingegen darauf, dass der getötete Cousin durchaus eine besondere Bedeutung für den Angeklagten gehabt habe. Dieser habe seine Familie, die in armen Verhältnissen in der Osttürkei lebe, finanziell unterstützt. Der Angeklagte habe sich zu der Tötung verpflichtet gefühlt und unter Druck gestanden. Da die Verteidigung des Älteren davon ausging, dass der Angeklagte tatsächlich jünger ist als in seinen Papieren vermerkt, forderte sie eine Verurteilung lediglich zu einer Jugendstrafe unterhalb der Höchststrafe von zehn Jahren.
Die Verteidigung des zur Tatzeit 17-Jährigen forderte für diesen eine Jugendstrafe von nicht mehr als sechs Jahren. Auch auf ihn sei erheblicher Druck ausgeübt worden, hieß es in dem Plädoyer. Diesem habe er sich aus Furcht vor negativen Konsequenzen für sich oder seine Kernfamilie gebeugt.
Die Angeklagten waren nach der Tat geflohen und einige Wochen später in der Schweiz festgenommen worden. Seit ihrer Auslieferung nach Deutschland saßen sie in Berlin in Untersuchungshaft. Der Prozess begann im November und sollte ursprünglich bereits Ende Februar zu Ende gehen.
A.Aguiar--PC