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BMI: Asylverfahren in Drittstaaten rechtlich möglich - Aber Hohe Kosten und Hürden
Eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder Transitländer ist nach einer durch das Bundesinnenministerium veranlassten Prüfung grundsätzlich rechtlich möglich - sie ist jedoch mit hohen praktischen Hürden und Kosten verbunden. Entscheidend bei Kooperationen mit Drittstaaten sei daher "ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union", folgerte die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die den Bericht am Sonntag vorlegte.
Darin hatten sich Expertinnen und Experten aus den Bereichen Migration und Recht mit verschiedenen Modellen beschäftigt. Das waren die - inzwischen aufgegebenen - Pläne Großbritanniens für Asylverfahren im ostafrikanischen Ruanda, Italiens Vereinbarung zu Asylverfahren in Albanien sowie das sogenannte Hinwegmodell, bei dem die Prüfung des Schutzstatus vor Erreichen europäischen Bodens in einem Transitstaat erfolgt. Zusätzlich fanden Gespräche unter anderem mit der EU-Kommission und dem UN-Flüchtlingshilfswerk statt.
Der nun vorgelegte Abschlussbericht verweist zum einen darauf, dass alle Modelle mit teils "wesentlichen Rechtsänderungen" auf nationaler und europäischer Ebene verbunden seien. Auch bestünden hohe rechtliche Anforderungen an den jeweiligen Drittstaat. Abgesehen davon, dass nur eine kleine Anzahl von Staaten für solche Modelle überhaupt in Frage komme, gibt es laut BMI bisher keine Hinweise auf eine Bereitschaft dieser Staaten zu einer Kooperation.
Die Auslagerung der Prüfung sei außerdem mit hohen Kosten verbunden, etwa durch neue Behördenvorgänge und zusätzliches Personal, das zeitweise in dem Drittstaat im Einsatz ist, heißt es in dem Expertenbericht. Außerdem kämen "finanzielle Anreize für den Drittstaat für eine entsprechende Kooperation sowie die Kosten für entsprechenden Kapazitätsaufbau im Drittstaat in Betracht", heißt es weiter. Denn vor Ort müsse es ein funktionierendes Schutzsystem für die Menschen geben, bevor ein solches Modell umgesetzt werden könne.
Grundsätzlich könne etwa ein Drittstaatenkonzept wie das Ruanda-Modell "allenfalls einen Baustein einer umfassenden Migrationspolitik darstellen", folgert der Bericht. Es dürfte außerdem "nur dann handhabbar sein, wenn es auf bestimmte Fallkonstellationen beschränkt bleibt". Nationale Alleingänge seien dabei nicht zielführend.
Faeser erklärte zu dem Bericht, über mögliche politische Schlussfolgerungen daraus werde nun "die künftige Bundesregierung zu entscheiden haben". Sie gibt ihr Amt nächste Woche ab, ihr Nachfolger im Bundesinnenministerium wird der CSU-Politiker Alexander Dobrindt.
M.Carneiro--PC