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Nach Hochstufung: AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein
Nach der Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Die Partei reichte nach eigenen Angaben am Montagmorgen ihr Klageschreiben beim Verwaltungsgericht Köln ein. Währenddessen ging die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren weiter: Grünen-Chefin Franziska Brantner forderte Gespräche dazu mit den anderen Bundestagsfraktionen.
Der Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und die gesamte Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grund dafür sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei". Bislang war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Die AfD kündigte bereits am Freitag an, sich gegen die Einstufung juristisch zur Wehr zu setzen. In einer über ihre Anwälte verbreiteten Abmahnung wurde der Verfassungsschutz aufgefordert, bis Montagmorgen eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte das nicht passieren, werde der Bundesvorstand Klage einreichen. Dieser Schritt wurde nun vollzogen.
"Mit unserer Klage setzen wir ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur Bekämpfung und Ausgrenzung der Opposition", erklärten die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Montag. Die Hochstufung bezeichneten sie als "schändliches Vorgehen", das "die Grundwerte unserer Demokratie" untergrabe. "Wir als AfD werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen", erklärten Weidel und Chrupalla.
In der 195-seitigen Klageschrift fordert die Partei das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, es zu unterlassen, sie als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzuordnen. Die AfD fordert dies vor dem Verwaltungsgericht Köln sowohl per Klage als auch per Eilantrag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in der nordrhein-westfälischen Stadt seinen Sitz. Das dortige Verwaltungsgericht hatte deshalb bereits 2022 zur Einstufung der AfD zum Verdachtsfall geurteilt - und diese für rechtens erklärt.
Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte am Montag, dass "in den nächsten Tagen und Wochen" das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ausgewertet werden müsse. Es gebe "Instrumente", um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Hubig nannte etwa einen möglichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung und die Frage der Besetzung von Ausschussposten im Bundestag.
Ein AfD-Verbotsverfahren hält die SPD-Ministerin indes für unabhängig von den Umfragewerten der Partei. "Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhängen, ob eine Partei mit zwei Prozent Wählern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent", bekräftigte sie.
Grünen-Chefin Franziska Brantner nannte den Umgang mit der AfD bereits "eine erste Probe" für die neue Bundesregierung. "Spätestens jetzt kann und darf niemand mehr über Normalisierung reden", sagte sie auch mit Blick auf Äußerungen von Jens Spahn (CDU). Der voraussichtlich künftige Unionsfraktionschef hatte sich kürzlich für eine solche Normalisierung ausgesprochen.
Brantner forderte die anderen Fraktionen im Bundestag zu Gesprächen über den Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren auf. Eine entsprechende Prüfung müsse "umgehend" erfolgen. "Lieber Herr Klingbeil, lieber Herr Merz, lassen Sie uns über das Verbotsverfahren ins Gespräch kommen", richtete sich Brantner an die Chefs von SPD und CDU.
Deutlicher wurde Linken-Chef Jan van Aken: "Wir brauchen jetzt endlich ein Verbotsverfahren", sagte er am Montag. Die AfD sei "keine normale Partei". SPD und Union hätten "offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt", wenn sie die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahren immer noch nicht anstoßen wollen, erklärte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann.
T.Resende--PC