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Tod von Patientin: Anästhesist steht in Berlin vor Gericht
Wegen des Tods einer Patientin muss sich ein Anästhesist vor dem Landgericht Berlin verantworten. Zum Prozessauftakt wurde am Dienstag die Anklage gegen den 78-Jährigen verlesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Behandlungsfehler sollen danach im Jahr 2020 zum Tod der Frau geführt haben.
Dem Mediziner wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, dem Gericht zufolge kommt aber auch eine Verurteilung wegen eines versuchten Verdeckungsmordes durch Unterlassen in Betracht.
Die 59-jährige Patientin war den Angaben zufolge Ende Januar 2020 wegen eines Rückenleidens bei einem Orthopäden in Berlin-Kreuzberg in Behandlung. Der Orthopäde habe den Angeklagten hinzugezogen, um die Patientin in Vollnarkose zu versetzen. Der Anästhesist habe die Patientin nicht über die Notwendigkeit und die Risiken einer Vollnarkose aufgeklärt.
Während der Narkose habe es der Mediziner dann pflichtwidrig unterlassen, ihre Körperfunktionen zu überwachen und deshalb mehrere Minuten lang einen Atem- und Herzstillstand bei der Frau nicht bemerkt. Die 59-Jährige erlitt dadurch einen Hirnschaden und fiel in ein Wachkoma. Wiederbelebungsversuche in der Praxis blieben erfolglos.
Die alarmierte Notärztin und auch die weiteren behandelnden Ärzte im Krankenhaus habe der Angeklagte nicht ordnungsgemäß über den bisherigen Behandlungsverlauf informiert. Hierdurch habe er seine vorhergehende unzureichende Überwachung der Patientin vertuschen wollen. Die Frau starb im April 2020 nach einer Lungenentzündung in einer Klinik. Für den Prozess wurden zunächst Termine bis Juli angesetzt.
P.Mira--PC