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Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten
Fast ein Jahr nach dem Tod eines 20-Jährigen bei einer Auseinandersetzung nach einer Abiturfeier im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen ist das Urteil gegen den Tatverdächtigen gefallen. Der 19-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Bielefeld zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung.
Die Tat geschah im Juni am Rande einer Abifeier in einem Park in Bad Oeynhausen. Zwischen dem syrischen Angeklagten und dem Opfer soll es zu einem Streit gekommen sein, woraufhin der 20-Jährige zurückwich. Die Anklage warf dem 19-Jährigen vor, dem 20-Jährigen gefolgt zu sein und ihn zu Boden gebracht zu haben. Auf den am Boden liegenden Mann soll er den Vorwürfen zufolge weiter eingetreten und eingeschlagen haben.
Der 20-Jährige erlitt durch den Sturz und die Tritte nach den Urteilsfeststellungen zwei Schädelbrüche. Welcher der Brüche letztlich tödlich war, konnte laut dem Gerichtssprecher nicht sicher festgestellt werden. Der 20-Jährige starb zwei Tage später in einem Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.
Unklar blieb, ob der Angeklagte den Geschädigten zu Boden brachte oder ob dieser bei der Flucht von alleine stürzte. Das Gericht stellte hinsichtlich der Tritte einen Tötungsvorsatz fest, konnte aber nicht ausschließen, dass bereits der Sturz tödlich war. Insofern konnte nicht sicher geklärt werden, ob der Angeklagte den 20-Jährigen tötete. Es verurteilte den 19-Jährigen daher wegen versuchten Totschlags.
Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte beobachtete, wie der 19-Jährige mit Freunden Kokain konsumierte - und selbst etwas davon abhaben wollte. Daraus entwickelte sich die Auseinandersetzung.
Mit der Verurteilung zu neun Jahren Haft folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte allerdings eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge und versuchten Mordes beantragt.
Die Verteidiger lehnten eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts ab. Sie beantragten, den Angeklagten wegen einer eingeräumten Körperverletzung zu verurteilen und mit Blick auf die Untersuchungshaft nur eine Verwarnung auszusprechen.
Gegen zwei frühere Mitangeklagte war das Verfahren bereits im April eingestellt worden. Einer der Angeklagten wurde ermahnt, der andere sollte eine Auflage von 500 Euro zahlen.
M.A.Vaz--PC