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Urteile in Prozess um Missbrauch von Jugendlicher in Hamburger Park rechtskräftig
Die Urteile in einem Prozess um die Vergewaltigung einer alkoholisierten Jugendlichen im Hamburger Stadtpark sind rechtskräftig geworden. Der in Leipzig ansässige Senat des Bundesgerichtshofs verwarf nach Angaben aus Karlsruhe vom Montag die von sechs der neun Angeklagten eingelegten Revisionen. Es habe in dem Urteil keine Rechtsfehler zu Lasten der Beschuldigten gegeben, hieß es zur Begründung des am 27. März ergangenen Gerichtsbeschlusses. (Az. 5 StR 567/24)
In dem Verfahren ging es um den Missbrauch einer alkoholbedingt wehrlosen 15-Jährigen durch mehrere Jugendliche und junge Männer am Rande einer Party im Hamburger Stadtpark im Herbst 2020. Das Landgericht Hamburg verurteilte neun zur Tatzeit 16- bis 20-jährige Angeklagte Ende 2023 nach längerem Prozess zu Haftstrafen zwischen einem Jahr sowie zwei Jahren und neun Monaten.
In acht Fällen wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt, oder es sollte im Rahmen einer sogenannten Vorbewährung erst später über die Frage einer möglichen Bewährung entschieden werden. Gegen das Urteil legten sechs der Beschuldigten anschließend Revision ein, drei Angeklagten taten dies nicht.
C.Cassis--PC