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16.000 Anleger betrogen: Urteil gegen Familie aus Bayern rechtskräftig
Ein Urteil gegen drei Mitglieder einer Familie aus der bayerischen Oberpfalz wegen Betrugs an mehr als 16.000 Arbeitnehmern ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung eines Ehemanns und seines erwachsenen Sohns zu mehrjährigen Haftstrafen, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Ehefrau hatte das ursprüngliche Urteil akzeptiert und keine Revision eingelegt. (Az. 6 StR 518/24)
Das Urteil des Landgerichts Weiden vom März 2024 wurde damit insgesamt rechtskräftig. Es stellte fest, dass die drei Angeklagten Geschäftsanteile an ihrer Baugenossenschaft als vermögenswirksame Leistungen an Arbeitnehmer vermarktet hatten. Die Beitritte zu dieser Genossenschaft waren aber unwirksam, weil die Formvorschriften nicht eingehalten wurden.
Die Angeklagten wussten das und forderten dennoch vermögenswirksame Leistungen von den Arbeitgebern ein. So wurden bundesweit mehr als 16.000 Arbeitnehmer geschädigt, die mehr als 6,7 Millionen Euro an die Genossenschaft zahlten. Die Frau leitete die Genossenschaft, ihr Mann verantwortete die Buchhaltung und der Sohn die IT.
Sie erhielten in Weiden Haftstrafen zwischen drei Jahren und sieben Monaten sowie fast sechs Jahren. Der BGH fand nun keine Rechtsfehler in dem Urteil.
G.Teles--PC