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Fünf Jahre Haft für Millionenbetrug mit Kurzarbeitergeld für fiktive Mitarbeiter
Wegen großangelegten Betrugs mit Kurzarbeitergeld für nicht existierende Mitarbeiter ist ein Geschäftsmann aus dem Emsland zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht im niedersächsischen Osnabrück sprach den Mann nach Angaben eines Sprechers vom Dienstag wegen Subventionsbetrugs in 60 Fällen schuldig. Laut Anklage hatte sich der Mann von Arbeitsagenturen 2020 und 2021 zu Unrecht mehr als eineinhalb Millionen Euro an Kurzarbeitergeld auszahlen lassen.
Demnach handelte der Angeklagte als faktischer Geschäftsführer von zwei Unternehmen unter anderem im emsländischen Papenburg. In einem Fall legte er der Arbeitsagentur nach Angaben der Staatsanwaltschaft Abrechnungslisten mit Namen von bis zu 23 angeblichen Mitarbeitern vor, die es nicht gab.
Im Auftrag eines gesondert verfolgten Beschuldigten soll er später in einem zweiten Fall zudem im Namen einer Wohnungsbaugesellschaft ähnlich gehandelt haben, indem er Staatshilfe für nicht angestellte Mitarbeiter beantragte. Das Urteil gegen den beim Prozessauftakt im März 31-jährigen Beschuldigten fiel am 23. April. Es ist noch nicht rechtskräftig.
J.Oliveira--PC