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SMS mit Pfizer-Chef in Pandemie: Niederlage für Kommission vor EU-Gericht
Rückschlag für Ursula von der Leyen: Im Streit über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen der EU-Kommissionspräsidentin und dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer während der Corona-Pandemie hat das EU-Gericht in Luxemburg gegen die Kommission entschieden. Eine Klage der "New York Times" hatte am Mittwoch Erfolg. Die Weigerung der Kommission, die Chats herauszugeben, wurde für unrecht erklärt. (Az. T-36/23)
Die Brüsseler Behörde hatte argumentiert, die Textnachrichten seien nicht archiviert worden und deshalb nicht mehr auffindbar. Diese Erklärung sei nicht plausibel, urteilte das Gericht nun. Die Kommission prüft nach eigenen Angaben, ob sie in nächster Instanz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht.
Konkret ging es um Nachrichten, die von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zwischen Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht haben sollen. Während der Pandemie hatte die EU inmitten einer massiven Nachfrage weltweit Impfstoffe für die Mitgliedstaaten gesichert. Als Hauptlieferanten wählte die EU-Kommission Biontech/Pfizer. Viele Aspekte der Beschaffung wurden jedoch vertraulich behandelt, was zu Vorwürfen der mangelnden Transparenz führte.
Matina Stevis, eine Journalistin der "New York Times", beantragte Zugang zu den Chats, was die Kommission aber ablehnte. Daraufhin zogen Stevis und die Zeitung vor das EU-Gericht und hatten nun Erfolg.
Das Gericht berief sich auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten. In der Regel sollten alle Dokumente der EU-Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein, erklärte es. Wenn eine Behörde angebe, dass ein bestimmtes Dokument nicht existiere, werde das erst einmal als richtig angenommen. Diese Annahme könne aber entkräftet werden.
Die Antworten der Kommission während des gesamten Verfahrens beruhten entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen, wie das Gericht ausführte. Die Zeitung habe dagegen relevante Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass von der Leyen und Bourla sich wiederholt ausgetauscht hätten. So sei die Vermutung der Nichtexistenz der Dokumente entkräftet worden.
Die Kommission müsse plausible Erklärungen abgeben, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien, betonte das Gericht. Sie habe aber nicht genau beschrieben, wie oder wo sie danach gesucht habe. Auch sei nicht klar, ob die Nachrichten gelöscht worden seien und ob das absichtlich oder automatisch passiert sei oder das Handy inzwischen ausgetauscht wurde. Zudem sei nicht plausibel erklärt, warum die Kommission die Chats nicht wichtig genug fand, um sie aufzubewahren.
Die Kommission kündigte an, erneut über die Herausgabe der Textnachrichten zu entscheiden und dieses Mal "eine ausführliche Begründung" ihrer Entscheidung zu liefern. Das gelte auch für den Fall einer möglichen Revision vor dem EuGH.
Die "New York Times" sprach von "einem Sieg für Transparenz und Rechenschaft in der Europäischen Union". Das Urteil sende "ein mächtiges Signal", dass auch flüchtige Textnachrichten der Kontrolle der Öffentlichkeit unterliegen müssten, erklärt die Zeitung. EU-Beamte müssten die Nachrichten wie jedes andere offizielle Dokument behandeln.
S.Pimentel--PC