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Entführung von Tochter an Hamburger Flughafen: Hafturteil gegen Vater rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach der dramatischen Entführung eines vierjährigen Mädchens am Hamburger Flughafen ist das Urteil gegen den Entführer, den Vater des Kindes, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des zur Tatzeit 35-Jährigen zu zwölf Jahren Haft, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Hamburger Landgericht hatte den Mann im Juni 2024 unter anderem der Geiselnahme schuldig gesprochen. (Az. 5 StR 704/24)
Dem Urteil zufolge entführte er am Abend des 4. November 2023 seine Tochter aus der Wohnung der getrennt von ihm lebenden Mutter im niedersächsischen Stade. Anschließend fuhr er mit dem Kind in einem Auto zum Hamburger Flughafen. Dort durchbrach der mit einer geladenen Pistole, Messern und Brandsätzen bewaffnete Mann ein Tor und fuhr bis auf das Rollfeld, von wo er den Notruf wählte. Dabei gab er an, Bomben bei sich zu haben.
Zusätzlich warf er zwei brennende Molotowcocktails aus dem Auto und schoss mehrmals in die Luft. Er forderte für sich und seine Tochter die Ausreise in die Türkei und drohte damit, sonst das Mädchen und sich selbst zu töten. Die Folge waren eine Sperrung des Flughafens und ein sich über viele Stunden hinziehender Einsatz von Spezialkräften.
Erst nach rund 18 Stunden gab der Mann auf und übergab seine Tochter unverletzt der Polizei. Als er festgenommen wurde, hatte er auch die selbstgebastelte Attrappe eines Sprengstoffgürtels dabei.
Das Landgericht wertete die traumatischen Folgen für Mutter und Kind sowie die große kriminelle Energie des Angeklagten und den hohen Schaden für den Flughafen in Höhe von mehreren Millionen Euro als strafverschärfend. Es sprach ihn auch wegen der Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Waffendelikten schuldig.
Der Mann wandte sich an den BGH, hatte dort aber nun keinen Erfolg. Der 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig fand keine Rechtsfehler in dem Hamburger Urteil.
H.Silva--PC