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Rechte Tätowierungen gezeigt: Ein Jahr Haft für Mann aus Sachsen-Anhalt
Wegen des Auftretens in der Öffentlichkeit mit rechten Tätowierungen ist ein Mann aus Zerbst in Sachsen-Anhalt vom Landgericht Dessau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten und der Tatbegehungen innerhalb laufender Bewährung sei die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Der 34-Jährige wurde des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in fünf Fällen schuldig gesprochen. Er hatte seine Tätowierungen, bei denen es sich um eine sogenannte Doppelsigrune und ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz im Gesicht handelt, in Zerbst und andernorts öffentlich gezeigt. Das Amtsgericht Zerbst verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Euro, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Das Landgericht Dessau änderte nun das Urteil ab.
A.Magalhes--PC