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Urteil gegen Schüler aus Baden-Württemberg wegen Mordes an Exfreundin rechtskräftig
Das Urteil gegen einen Schüler aus Baden-Württemberg wegen des Mordes an seiner Exfreundin ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die Revision des Angeklagten sei daher verworfen worden.
Das Landgericht Heidelberg hatte den Schüler im August 2024 zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 18-Jährige im Januar 2024 seine gleichaltrige Freundin im Stillarbeitsraum des gemeinsamen Gymnasiums in St. Leon-Rot mit mindestens 25 Messerstichen getötet hatte.
Laut Gericht waren die beiden im Jahr 2023 für mehrere Monate ein Paar. Als sich die Schülerin im November 2023 von dem 18-Jährigen trennte, schlug er auf sie ein, so dass sie unter anderem einen Nasenbeinbruch und mehrere Prellungen erlitt.
Da er seine Exfreundin für die negativen Folgen verantwortlich machte, die das Bekanntwerden dieser Tat für ihn hatte, und da er nicht ertragen konnte, dass sich ihr Leben positiv entwickelte, tötete er sie einige Wochen später.
Er gestand im Prozess die Tötung und die Körperverletzung. Seine Verteidigung beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags. Das Gericht sah aber die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Auch stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest.
J.V.Jacinto--PC