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Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten strenger ahnden
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten strenger zu ahnden. Ein von Nordrhein-Westfalen dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde am Freitag mehrheitlich angenommen und soll nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet werden. Die Neuregelung soll es ermöglichen, den für Raub und Sexualstraftaten vorgesehenen Mindeststrafrahmen von fünf Jahren Freiheitsstrafe bei Delikten unter Einsatz von K.o-Tropfen anzuwenden.
Bislang gilt dieser Mindeststrafrahmen nur, wenn bei der Tat ein "gefährliches Werkzeug" als Nötigungsmittel eingesetzt wird, etwa eine Waffe. Daher sollen die betreffenden Strafrechtsparagrafen 250 und 177 nun um das Merkmal einer "Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen" ergänzt werden.
"K.o-Tropfen bergen erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere in Kombination mit Alkohol oder Betäubungsmitteln, bis hin zur Lebensgefahr", hieß es in der Antragsbegründung. "Zudem verursachen sexuelle Übergriffe im Zustand der Bewusstlosigkeit oft traumatische Folgen."
Hintergrund des Vorstoßes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Dieser hatte auf Grundlage der des geltenden Rechts entschieden, dass eine Verabreichung von K.o-Tropfen in Getränken mit dem Ziel der Bewusstseinsveränderung nicht den Tatbestand eines gefährlichen Werkzeugs erfülle. Daher dürfe der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren hier nicht angewendet werden. Dies soll die geplante Neuregelung ändern.
"Straftaten unter Einsatz solcher Substanzen müssen konsequent geahndet werden", sagte in der Debatte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Er wies darauf hin, dass hier "Täter das Leben ihrer Opfer bewusst in Gefahr bringen". Es gelte dagegen "ein deutliches Zeichen zu setzen".
"Diese Verbrechen sind besonders perfide und heimtückisch", sagte auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Betroffen von solchen Taten seien vor allem junge Frauen. Die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bewertete Rhein als "angemessen und gerecht".
Rhein sprach sich auch grundsätzlich dafür aus, schärfer gegen Gewalt gegen Frauen vorzugehen. Er wies darauf hin, dass es statistisch jeden Tage einen sogenannten Femizid gebe, begangen meistens durch Partner oder Ex-Partner. "Es bedarf eines Bündels von Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen", sagte Rhein. Dazu gehöre auch der stärkere Einsatz von elektronischen Fußfesseln.
L.E.Campos--PC