-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Lagum startet Tournee 'Em Todo Lugar' in Rio de Janeiro
Mercedes scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Diesel-Urteil in Karlsruhe
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ist eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe nahm die Beschwerde von Mercedes-Benz nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an. Sie richtete sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Schadenersatz für von dem Abgasskandal betroffene Autokäufer. (Az. 2 BvR 1440/23)
Im Juni 2023 hatte der BGH erstmals entschieden, dass Autokäufern auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatz zustehen kann. Er machte damit den Weg für zahlreiche weitere Entschädigungen frei. Konkret ging es um Fälle, bei denen die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Auch wenn der jeweilige Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern lediglich fahrlässig gehandelt habe, könne den Kunden eine Entschädigung zustehen, hieß es in dem BGH-Urteil.
Der BGH setzte diese aber nicht auf den vollen Kaufpreis fest. Er sah nur einen möglichen Anspruch auf eine Wertminderung von fünf bis 15 Prozent. Zugrunde lag den Urteilen jeweils ein Rechtsstreit mit Volkswagen, einer mit Audi und einer mit Mercedes-Benz. Die konkreten Fälle verwies der BGH an die jeweiligen Oberlandesgerichte zurück, die neu darüber entschieden.
In dem Fall, der Mercedes-Benz betraf, wurde dem Käufer letztlich keine Entschädigung zugesprochen. Nach dem Vorteilsausgleich - der die Nutzung des Autos über Jahre berücksichtigt - bleibe dem Käufer kein Schaden, urteilte das Stuttgarter Oberlandesgericht im Dezember 2023.
Schon zuvor hatte der Autobauer aber eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, in der es nur um das ihn selbst betreffende Urteil ging. Er sah unter anderem sein Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, da das BGH-Urteil von einem sogenannten Hilfssenat gefällt wurde. Dieser mit Richterinnen und Richtern des BGH besetzte Hilfssenat wurde extra für die vielen Dieselfälle eingerichtet. Mercedes-Benz rügte auch, dass der BGH verschiedene Fragen nicht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde aber nun für unzulässig. Es sah keine Verletzung von Grundrechten. Auch sei Mercedes-Benz durch das Urteil nicht unmittelbar betroffen. Denn der BGH habe den konkreten Fall nach Stuttgart zurückverwiesen - erst das Urteil des Oberlandesgerichts habe die Rechtsfolgen für Autobauer und Verbraucher festgelegt.
P.Cavaco--PC