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Urteil: Entrümpelungsfirma geht nach Fund von über 600.000 Euro leer aus
Eine Entrümpelungsfirma geht nach einem Bargeldfund in einer Wohnung in Höhe von mehr als 600.000 Euro laut einem Urteil leer aus. Die Firma hat weder einen Anspruch auf einen Teilbetrag noch auf einen Finderlohn, wie das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Montag entschied. Die Entrümpelungsfirma hatte auf eine Zahlung von 100.000 Euro und einen Finderlohn geklagt.
Die Klägerin betreibt den Angaben zufolge in Bayern eine Entrümpelungsfirma. Sie räumte im Auftrag der Beklagten eine Wohnung in Bayern. Dort entdeckten Mitarbeiter Bargeld in Höhe von mehr als 600.000 Euro - unter anderem in Windelpackungen. Auch Schmuck und Münzen im Wert von rund 30.000 Euro wurden gefunden.
Die Entrümpelungsfirma erhob Anspruch auf den Fund. Sie berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, wonach Wertgegenstände vorab vom Auftraggeber aus den Räumen zu entfernen seien und mit Beginn der Arbeiten alle noch übrigen Gegenstände in das Eigentum der Entrümpelungsfirma übergingen.
Das Landgericht Köln hielt diese Klausel hingegen für unwirksam, wie es zur Begründung mitteilte. Unter anderem benachteilige die Klausel den Auftraggeber unangemessen. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Klägerin nicht davon ausgehen, dass der Auftraggeber ihr Bargeld und Wertgegenstände im Wert von mehreren hunderttausend Euro automatisch überlassen wollte.
Auch ein Anspruch auf Finderlohn bestehe nicht, hieß es weiter. Denn der Kläger habe keine verlorene Sache gefunden. Das Urteil von Anfang Mai ist noch nicht rechtskräftig.
A.Aguiar--PC