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Bundesarbeitsgericht prüft Arbeitnehmer-Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft am Dienstag (9.00 Uhr), ob Arbeitnehmer in einem Vergleich auf gesetzliche Urlaubsansprüche verzichten können. (Az. 9 AZR 104/24) Der Kläger lag 2023 mit seinem Arbeitgeber im Streit. Beide einigten sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie schlossen einen Vergleich, wonach der Arbeitnehmer seinen Urlaub noch vor Vertragsende nehmen sollte. Eine finanzielle Abgeltung offener Urlaubsansprüche war danach ausgeschlossen.
Weil der Arbeitnehmer seit Jahresbeginn durchgehend krank war, konnte er keinen Urlaub mehr nehmen. Mit seiner Klage verlangt er die finanzielle Abgeltung zumindest des anteiligen gesetzlichen Mindesturlaubs für Januar bis April 2023, konkret sieben Tage oder 1615 Euro. Die Vorinstanzen hatten dem stattgegeben, nun entscheidet das BAG.
E.Paulino--PC