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Verurteilung von Marine Le Pen: Justiz bestätigt Mandatsentzug
Die wegen veruntreuter EU-Gelder verurteilte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss ihr Mandat als Mitglied in einem Regionalrat aufgeben. Das Verwaltungsgericht in Lille bekräftigte am Mittwoch den Entzug ihres Mandats im nordfranzösischen Département Pas-de-Calais im Zusammenhang mit ihrer Verurteilung im März. Damals hatten die Richter sie zu vier Jahren Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung, sowie zu einer fünfjährigen Periode der Nichtwählbarkeit verurteilt.
Während die Haftstrafe durch ein anstehendes Berufungsverfahren suspendiert ist, sollte die Nichtwählbarkeit laut Urteil sofort gelten. Dies bedeutet in erster Linie, dass Le Pen nicht für weitere Ämter kandidieren darf - insbesondere bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl. Ihr Mandat als Abgeordnete in der Nationalversammlung durfte sie demnach behalten, das Mandat als Départements-Rätin wurde ihr jedoch entzogen.
Le Pen kündigte umgehend an, gegen die jüngste Gerichtsentscheidung in Berufung zu gehen, was den Entzug des Mandats vorerst aufschiebt. Die Entscheidung des Gerichts hindere sie, die Wähler ihres Wahlkreises zu vertreten, obwohl für sie weiterhin die Unschuldsvermutung gelte, betonte ihr Anwalt.
Le Pen hatte bereits nach der Verkündung des Urteils im März gesagt, dass sie alle Rechtsmittel ausschöpfen wolle, um bei der Präsidentschaftswahl antreten zu können. Das Berufungsverfahren soll bereits im Sommer 2026 abgeschlossen sein. Das Berufungsgericht kann die Strafe aufheben, bestätigen oder verschärfen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten dafür genutzt, die Finanzen ihrer Partei, des heutigen Rassemblement National (RN), zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.
L.Torres--PC