-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Lagum startet Tournee 'Em Todo Lugar' in Rio de Janeiro
-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
Gericht erlaubt Kosmetikerinnen bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron
Kosmetikerinnen dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge auch ohne Heilerlaubnis bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluronsäure vornehmen. Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag mitteilte, erlaubte es zwei Kosmetikerinnen Gesichtsbehandlungen mit dem sogenannten IRI-Filler-System ohne heilkundliche Erlaubnis. Die Behandlung setze keine medizinischen Fachkenntnisse voraus. Es handle sich vielmehr um eine "rein kosmetische Tätigkeit", hieß es zur Begründung.
Mit dem IRI-Filler-System werden Lippen- und Faltenbehandlungen im Gesicht vorgenommen. Dabei wird laut Gerichtsangaben Hyaluronsäure (IRI-Filler) mittels eines nadelfreien Applikationsgeräts (IRI-Pen) mit hohem Druck in die Haut eingebracht.
Mit der Entscheidung gab das Gericht einem Eilantrag gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Solingen statt. Die Stadt vertritt demnach die Auffassung, dass eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich sei. Deshalb untersagte die Stadt den Kosmetikerinnen die Anwendung des Systems samt entsprechender Werbung.
Für die Behandlung seien mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen medizinische Grundkenntnisse erforderlich, über die die beiden Kosmetikerinnen nicht verfügten, argumentierte die Stadt. Dem folgte das Gericht in dem Eilverfahren aber nicht.
Demnach liegt bei den Behandlungen keine Heilkunde im Sinn des Heilpraktikergesetzes vor. Die Anwendung des IRI-Filler-Systems sei nicht mit einer medizinischen Faltenunterspritzung vergleichbar. Obere Hautschichten werden dabei nicht verletzt. Es seien auch keine besonderen Risiken zu erwarten. Insofern sei auch das Werbeverbot nicht haltbar, hieß es weiter.
Die Entscheidung fiel bereits am Donnerstag. Gegen den Beschluss kann die Stadt Solingen Beschwerde erheben. Darüber hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.
P.Cavaco--PC