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Justizministerin Hubig will Sorgerecht für Gewalttäter stärker einschränken
Zum besseren Schutz von Familien bei Gewaltvorfällen plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Verschärfungen im Sorge- und Umgangsrecht. "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. Auch im Mietrecht soll es demnach Verbesserungen geben. Rückendeckung erhielt sie von Bundesfamilien- und Frauenministerin Karin Prien (CDU).
"Ich will den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht verbessern", sagte Hubig den Zeitungen. "Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden." Das Kind leide schließlich mit, wenn es Gewalt unter den Elternteilen gebe.
Solche Einschränkungen im Sorge- und Umgangsrecht könnten auch "wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein" - etwa bei schweren Beleidigungen oder Bedrohungen, sagte Hubig weiter. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt, nicht aber, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist. Kinder hätten hätten aber grundsätzlich ein Recht darauf, in einem gewaltfreien Umfeld aufzuwachsen, sagte die Justizministerin.
Den Plänen ihres Ministeriums zufolge sollen von häuslicher Gewalt betroffene Frauen auch durch das Mietrecht besser geschützt werden. "Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt", sagte sie den Funke-Zeitungen.
Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. Häufig sei dies jedoch eine "Nervenprobe", da es zu lange dauere, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen. Sie prüfe daher, wie der Gesetzgeber "eine solche Situation verbessern" könne.
Nicht ausreichend ist es nach Hubigs Einschätzung, wenn Familiengerichte eine Fußfessel anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. Die Bundesregierung werde daher Familiengerichte auch dazu ermächtigen, "Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen".
Familien- und Frauenministerin Prien sagte dazu auf Anfrage, sie "unterstütze ausdrücklich das Anliegen, Frauen noch besser vor Gewalt zu schützen". Über die Mittel und Wege tausche sie sich mit ihrer Kollegin, Justizministerin Hubig, aus.
A.Santos--PC