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Brauchtum Hahneköppen bleibt in Solingen unter Auflagen erlaubt
Das traditionelle Hahneköppen bleibt im nordrhein-westfälischen Solingen unter engen Auflagen erlaubt. Ein Rechtsstreit zwischen zwei Vereinen und der Stadt endete vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem Vergleich, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Bei dem Brauch wird ein zuvor geschlachteter Hahn kopfüber in einen Korb gehängt, um ihm dann den unten heraushängenden Kopf abzuschlagen. Der Sieger wird zum sogenannten Hahnenkönig.
Wie der Gerichtssprecher sagte, einigten sich die Parteien für den Brauch auf "enge Voraussetzungen". Demnach darf der Hahn nicht eigens für das Hahneköppen getötet werden. Eine Verwendung sei nur zulässig, wenn der Hahn aus tierschutzrechtlich vertretbaren Gründen geschlachtet wurde – etwa im Fall einer unheilbaren Erkrankung, bei der eine Tötung dem Tier weiteres Leiden erspart.
Nogueira--PC