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Bis zu 15 Jahre Haft: Sprengen von Geldautomaten soll härter bestraft werden
Das Sprengen von Geldautomaten soll künftig härter bestraft werden. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Innen- und des Justizministeriums, der dafür Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vorsieht. Wer für einen Bargelddiebstahl einen Automaten mit Sprengstoff in die Luft jagt, muss mit zwei bis 15 Jahren Gefängnis rechnen, wer dabei Gesundheitsschädigungen von Menschen verursacht, mit fünf bis 15 Jahren.
Dabei sollen außerdem die Ermittlungsbefugnisse im Bereich der organisierten Kriminalität ausgeweitet werden, wie die beiden Ministerien mitteilten. So soll den Plänen zufolge die Telekommunikationsüberwachung auch bei banden- und gewerbsmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz angewendet werden können. In der Ermittlungspraxis habe sich gezeigt, dass die Aufklärung von banden- und gewerbsmäßiger Sprengstoffkriminalität "ohne das strafprozessuale Instrument der Telekommunikationsüberwachung in vielen Fällen aussichtslos oder wesentlich erschwert ist", heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.
Die Regierung will mit ihrem Gesetz zudem Lücken im Sprengstoffrecht schließen: Auch versuchte Straftaten wie der unerlaubte Erwerb oder Umgang mit illegalen Sprengstoffen sollen künftig strafbar sein. Das Gesetz geht nun ins parlamentarische Verfahren.
"Oft stecken hinter Geldautomatensprengungen organisierte Täterstrukturen", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Diese wolle die Regierung nun schneller stoppen. "Geldautomatensprenger handeln skrupellos und bringen Menschen in Gefahr", fuhr sie fort. Neben hohen Sachschäden bestehe für die Menschen in der Nähe Todesgefahr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ergänzte, die Täter "hinterlassen Zerstörung und auch ein Gefühl der Verunsicherung in der Bevölkerung".
X.Matos--PC