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Niedersachsen: Haftstrafen wegen Verkaufs von Aufenthaltstiteln in Ausländerbehörde
In einem Prozess um den Verkauf von Aufenthaltspapieren durch einen früheren Mitarbeiter der Ausländerbehörde des niedersächsischen Landkreises Lüchow-Dannenberg ist der Angeklagte zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Lüneburg verurteilte einen Mitangeklagten nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag außerdem wegen Beihilfe. Er erhielt neun Jahre Haft, wobei siebeneinhalb Jahre davon im Rahmen einer sogenannten Gesamtstrafenbildung auf eine frühere Verurteilung des Manns wegen erpresserischen Menschenraubs zurückgingen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich der 31-jährige ehemalige Mitarbeiter der Behörde und sein 32-jähriger Mitangeklagter zusammengetan, um gegen Bezahlung Aufenthaltstitel zu vergeben. Der frühere Sachbearbeiter wurde deshalb wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Vorteilsannahme in 16 Fällen verurteilt, sein Komplize wegen 16-facher Beihilfe zu diesen Taten. Der Mann hatte nicht bei den Behörden gearbeitet. Er kümmerte sich aber um Kontakte und Zahlungsabwicklung.
Laut Anklage stellte der frühere Sachbearbeiter die Aufenthaltstitel entweder selbst aus oder verschwieg den zuständigen Kollegen, dass die Antragsteller keinen Anspruch auf Erteilung hatten. Beide Männer sollen demnach insgesamt 35.000 Euro eingenommen haben. Die Taten wurden im Jahr 2022 begangen.
In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter nach Angaben der Sprecherin, dass der Behördenmitarbeiter "das Wertvollste" verkauft habe, dass der deutsche Staat zu vergeben habe. Mit der Staatsbürgerschaft gingen unter anderem auch lebenslange Ansprüche auf Sozialleistungen einher. Er habe damit das Vertrauen in ein rechtmäßiges Behördenhandeln massiv untergraben.
Der mitangeklagte Komplize legte in dem im Februar begonnenen Strafprozess ein Geständnis ab und berichtete nach Angaben der Sprecherin unter anderem von weiteren Taten, die nicht Gegenstand der Anklage waren. Der ehemaligen Behördenmitarbeiter bestritt die Anklagevorwürfe demnach nicht. Er gab aber an, von dem Mitangeklagten unter Druck gesetzt worden zu sein. Das Gericht folgte diesen Ausführungen nach Angaben der Sprecherin im Urteil nicht.
L.Torres--PC