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EU-Gericht bestätigt: Kein Markenschutz für Zauberwürfel
Der Zauberwürfel genießt in der Europäischen Union weiter keinen Markenschutz. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Nichtigerklärung der Marken, die aus der Form des mehrfarbigen Drehwürfels bestehen. Die Marken waren von einer britischen Firma zwischen 2008 und 2012 für "dreidimensionale Puzzles" eingetragen worden. (Az. T-1170/23 u.a.)
Eine griechische Firma beantragte 2013, sie löschen zu lassen. Das EU-Markenamt EUIPO gab dem statt. Dagegen klagte die britische Firma. Der Rechtsstreit wurde aber zunächst für einige Jahre ausgesetzt, da die Entscheidung über einen ähnlichen Markenstreit abgewartet wurde.
In diesem ging es ebenfalls um Zauberwürfel, aber hier war die Marke schon 1999 schwarzweiß als dreidimensionales Puzzle eingetragen worden. Im Jahr 2019 entschied das EU-Gericht, dass diese Marke gelöscht wird. Der Versuch, dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächsthöherer Instanz vorzugehen, scheiterte.
Nun bestätigte das Gericht auch die Nichtigerklärung der zwischen 2008 und 2012 eingetragenen Marken. Gegen die Urteile können Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden, die aber vorher zugelassen werden müssen. Der Zauberwürfel wurde bereits 1974 vom ungarischen Ingenieur Erno Rubik erfunden.
Ferreira--PC