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Achteinhalb Jahre Haft nach tödlichen Messerangriff in Bremer Kleingartenanlage
Nach einem tödlichen Messerangriff auf einen Mann in einer Bremer Kleingartenanlage ist ein 21-Jähriger wegen Mordes zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sah es nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag in seinem Urteil aus der vergangenen Woche als erwiesen an, dass er im September vergangenen Jahres einen 21-Jährigen in einem Parzellengebiet im Stadtteil Huchting niedergestochen hatte.
Laut Anklage war der Tat ein Streit zwischen dem Beschuldigten, dem Opfer und weiteren Beteiligten vorausgegangen. Demnach wollte der später Getötete den Angeklagten zur Rede stellen, weil dieser ihn am Telefon beleidigt haben sollte. Dabei näherte sich der Angeklagte dann seinem Kontrahenten von hinten und verletzte ihn durch einen Stich in die Brust tödlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Nebenklage legten Revision ein.
L.Mesquita--PC