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RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen Staatsvertrag
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den neuen RBB-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin gescheitert. Die Rundfunkfreiheit ist nicht verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mitteilte. Der Staatsvertrag mit strengeren Vorgaben zur Organisation des Senders war nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen worden. (Az. 1 BvR 2578/24)
Er gilt seit dem Jahreswechsel 2023/2024 und regelt beispielsweise, wo Regionalbüros oder Regionalstudios eingerichtet werden müssen und dass es verpflichtende getrennte Regionalsendungen für die Länder von mindestens 60 Minuten gibt. Außerdem sieht er die Schaffung eines Direktoriums vor, dem zusätzlich zur Intendanz die Geschäftsleitung übertragen wird.
Die Landesgesetzgeber halten sich damit an die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie das Gericht ausführte. Die Beschwerde des RBB wurde zurückgewiesen.
M.A.Vaz--PC