-
Politik-Erklärer Nagelsmann? "Das ist nicht meine Rolle"
-
Gleitschirmverein scheitert mit Klage gegen Windrad in Nordrhein-Westfalen
-
Lügenkonstrukt erschaffen und Kinder misshandelt: Fast vier Jahre Haft in Bremen
-
Regierung plant Aufklärungskampagne über Gefahren von Social Media
-
Drei Tote bei russischen Drohnenangriffen in der Ostukraine
-
Nagelsmann über Musiala: "Das bringt nichts"
-
Baumgart lobt Kompany: "Wie trainiert man das?"
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Kein Zeitplan für Ende des Iran-Kriegs
-
EZB lässt Leitzinsen trotz Energiepreisschocks vorerst unverändert
-
Iran-Krieg: Tausende Luxuswagen auf Weg nach Dubai auf kenianischer Insel gestrandet
-
Iran-Krieg: Energieanlagen in Golfregion zunehmend Ziel von Angriffen - Ölpreis steigt massiv
-
Schneider fordert mehr Windkraft und Solar - und Änderungen an Heizungs-Kompromiss
-
Nagelsmann nominiert Urbig und Karl - Musiala fehlt
-
Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift
-
EU-Gipfel: Merz fordert "klares Signal" für europäische Hilfe nach dem Iran-Krieg
-
Iranische Abgeordnete wollen Gebühren für Fahrt durch Straße von Hormus erheben
-
Huawei-Ausschluss von Mobilfunknetz: EuGH-Gutachten stärkt Politik den Rücken
-
Kovac: Keine Zeit für Experimente beim BVB
-
Regierungschef Schweitzer drängt Bundesregierung zu rascheren Reformen
-
Ohne Anhörung in Psychiatrie eingewiesen: Richterin in Niedersachsen freigesprochen
-
Autofahrer und Pferd sterben bei Unfall in Hessen
-
Courtois fehlt Real verletzt - wohl auch gegen Bayern
-
Hecking sieht "Stimmungsumschwung" in Wolfsburg
-
Deutscher Mathematiker Gerd Faltings wird mit Abel-Preis ausgezeichnet
-
Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung
-
21-Jährige in Sachsen getötet: Jugendlicher kommt in Psychiatrie
-
Grüne laden CDU in Baden-Württemberg zu Sondierungsgesprächen ein
-
Bericht: Dänemark schickte nach Trump-Drohung Elitetruppen nach Grönland
-
Streit über FCAS-Kampfjet: Macron und Merz planen "Annäherungsmission"
-
Zahl der Insolvenzen in der Gastronomie deutlich gestiegen
-
Studie: Rassismus und Diskriminierung bleiben in Deutschland weit verbreitet
-
Bundestag bereitet Beschluss von Spritpreispaket im Eilverfahren vor
-
Regionale Verkehrsunternehmen warnen nach EuGH-Urteil vor hohen Mehrkosten
-
EU-Gipfel beginnt: Ukraine-Darlehen, Iran-Krieg und Energiepreise auf der Agenda
-
Krankenhausgesellschaft schlägt Alarm: Drittel der Kliniken insolvenzgefährdet
-
"Spitzenspiel" bei RB: Ilzer erwartet offenen Schlagabtausch
-
Iran-Krieg: Macron nennt Angriffe auf Energieanlagen "rücksichtslose Eskalation"
-
US-Handelsdeal nimmt erste Hürde im EU-Parlament
-
Nahverkehr auf der Schiene: EuGH kippt deutsche Trassenpreisbremse
-
37-Jähriger soll über 70 Mal zugestochen haben: Mordanklage in Frankfurt am Main
-
Klingbeil lässt Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne prüfen
-
Mit Hilfe von KI: Verstorbener Val Kilmer soll wieder auf die Leinwand kommen
-
Prien zum Frauentag: Gleichberechtigung ist Verfassungsauftrag
-
Französische Justiz lehnt Sperre des Onlinehändlers Shein ab
-
Mutmaßlicher IS-Anhänger in Leipzig festgenommen
-
Glückliche Finnen: Neuntes Mal in Folge an Spitze des Welt-Glücksberichts
-
Klagen von Stadtwerken gegen Tauschgeschäft von RWE und Eon scheitern vor EuGH
-
Sportfördergesetz: DOSB erkennt "wichtigen Schritt"
-
Medien: FBI ermittelt seit längerem gegen zurückgetretenen US-Antiterror-Chef Kent
-
Hofreiter: Blockade Orbans bei Ukraine-Finanzhilfen muss überwunden werden
Huawei-Ausschluss von Mobilfunknetz: EuGH-Gutachten stärkt Politik den Rücken
In der Debatte um den Ausschluss ausländischer Ausrüster vom 5G-Netz stärkt ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der Politik den Rücken. EU-Länder dürfen Hard- und Software für Mobilfunknetze demnach mit der Begründung ausschließen, dass der Hersteller ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellt. Das schlug die zuständige Generalanwältin Tamara Ćapeta am Donnerstag zur Entscheidung vor - ein Urteil ist es noch nicht. (Az. C-354/24)
Es ging um einen Streit aus Estland. Im Jahr 2022 beantragte ein estnischer Telekommunikationsanbieter bei den Behörden, dass er Hard- und Software des chinesischen Ausrüsters Huawei in 2G, 4G- und 5G-Netzen verwenden dürfe. Die Behörden hielten das für ein Sicherheitsrisiko und der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Tallinn. Dieses fragte den EuGH danach.
Die Generalanwältin hielt ein solches Vorgehen eines EU-Lands nun grundsätzlich für zulässig. Sie betonte aber, dass die Entscheidung gerichtlich überprüfbar sein müsse. Notwendig sei eine konkrete Risikobewertung, ein allgemeiner Verdacht reiche nicht aus. Nationale Behörden dürften sich dabei auf Einschätzungen der EU stützen.
Ende Januar kündigte die EU-Kommission an, dass sie "Hochrisiko"-Ausrüster EU-weit vom 5G-Netz ausschließen und so den Zugang chinesischer Firmen beschränken will. Brüssel will in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit den 27 EU-Ländern eine schwarze Liste solcher Ausrüster erstellen.
In Deutschland ist ein Verbot der chinesischen Ausrüster Huawei und ZTE schon beschlossene Sache. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Mobilfunkunternehmen keine Bauteile der beiden Hersteller mehr in ihren Rechenzentren für das 5G-Netz verwenden. Bis Ende 2029 müssen sie auch die Bestandteile der Funkmasten ersetzen.
Nach Kommissionsangaben haben neben Deutschland zwölf weitere Staaten bereits ähnliche Schritte eingeleitet. Brüssel will nun dafür sorgen, dass sich alle EU-Mitgliedsländer ein Beispiel daran nehmen. Die Kommission hatte schon vor mehreren Jahren vor Risiken durch Huawei und ZTE gewarnt. Die schwarze Liste könnte künftig aber auch Ausrüster aus anderen Staaten treffen.
Hintergrund der Sorgen um die Netzsicherheit ist seit Jahren, dass chinesische Firmen gesetzlich zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Staat verpflichtet sind. Befürchtet wird, dass sie auf Anweisung der Führung in Peking Hintertüren einbauen, um etwa im Krisenfall IT- und Telefonnetze zu sabotieren.
Die Vorschläge der EU-Kommission werden noch im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Staaten diskutiert. Danach kann die Kommission eine erste Liste aufstellen. Drei Jahre später soll das Verbot greifen.
Nach den Schlussanträgen der Generalanwältin sind am EuGH nun die Richterinnen und Richter an der Reihe, zu entscheiden. Sie müssen sich bei ihrem Urteil nicht an das Gutachten halten, orientieren sich aber erfahrungsgemäß oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht veröffentlicht.
G.M.Castelo--PC