-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
-
Sachsen-Anhalts CDU ringt um Konsequenzen aus einem umstrittenen Papier
-
Niko Ilicevic stellt mit 16 Jahren den Bundesliga-Altersrekord ein
-
Der Berliner Gendarmenmarkt erzählt von französischer Einwanderung und Wandel
-
Kapstadts Konflikt mit Pavianen verschärft sich in wohlhabenden Vororten
-
NFL-Katastrophenangst: Helikopter fliegt direkt in Feuerwerk
-
Deutschland sucht beim Digitalgipfel nach eigenen Stärken in der KI
-
Geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts zielt auf heimliche Aufnahmen
-
Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck
-
Digitales Zeitungsabo für Unternehmen: Vorteile und Buchung von Abendblatt PLUS
-
Trump-Wähler in New York ziehen vor den Midterms eine neue Bilanz
-
ADHS erhöht Risiko für leichte kognitive Störungen im Alter
-
Rauch aus Indonesien belastet erneut Luft und Klima in Südostasien
-
Deutsche U23-Boxmeisterschaft startet in Frankfurt
-
Debatte nach Ausschreitungen richtet sich erneut gegen ein „migrantisches Milieu“
-
Stress bei jungen Menschen: Soziale Isolation als häufige Reaktion
-
Microsoft Purview und Securiti AI: Automatisierter Schutz sensibler Daten
-
Ermittler untersuchen steilen Absturz eines Learjet 60 in Florida
-
Verlosung: Tickets für Mendelssohn-Konzert, 80er-Party und Bonaparte gewinnen
-
Sean Combs soll früher als bislang erwartet aus der Haft entlassen werden
-
Jochen Seitz fordert Auflösung der Regionalliga Bayern
-
Unfall in Schwenningen endet mit einem Audi auf einem zweiten Wagen
-
Neue Ausstellung im Naturkundemuseum Leipzig: Archäologischer Krimi um Brandspuren
-
Funkaufnahmen dokumentieren die letzten Minuten des abgestürzten Learjets
-
Erdnüsse senken Cholesterin leicht und fördern keine Gewichtszunahme
-
Ukraine, Russland und USA planen zweitägige Gespräche in Abu Dhabi
-
Webcast zur Virtualisierung: VMware, Proxmox und Cloud-native Strategien
-
Hertha BSC bereitet sich auf Wolfsburg vor: Fabian Reese kehrt zurück
-
Mutter entdeckt Nähnadel in verpacktem Halloween-Bonbon
-
CDU-Kreisvorsitzende Schrade kritisiert Parteiführung in Ronzheimer-Podcast
-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
Urteil: Plattformbetreiber muss Nutzerdaten bei Falschbehauptung herausgeben
Ein Plattformbetreiber ist zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet, wenn der Nutzer in einer Bewertung auf der Social-Media-Plattform über seinen Arbeitgeber wahrheitswidrige Behauptungen aufstellt. Das entschied laut einer Mitteilung vom Donnerstag das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken und gab damit dem Antrag eines Pflegedienstes recht. Das Landgericht Koblenz hatte den Antrag zuvor abgewiesen. (Az. 4 W 4/26)
Der Nutzer hatte auf der Plattform eine Bewertung über seinen ehemaligen Arbeitgeber eingestellt. Unter dem Bewertungspunkt "Gehalt/Sozialleistungen" vergab er einen Stern von fünf möglichen und kommentierte unter anderem: "Man verdient unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Einmal im Jahr gibt es eine Sonderleistung, dafür wird der Mindestlohn bezahlt, ansonsten kann die Sonderleistung nicht finanziert werden."
Das Oberlandesgericht entschied nun, bei der Aussage handele es sich nicht um eine subjektive Wertung, sondern um eine "dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung". Dem Arbeitgeber werde vorgeworfen, die strafbewehrten Regeln zum Mindestlohn zu umgehen. Dies gelte auch dann, wenn angenommen werde, dass nur durch die jährliche Sonderzahlung der Mindestlohn insgesamt erreicht werde, weil das Mindestlohngesetz nur einen Kalendermonat als Berechnungsgrundlage zulasse.
Dazu, ob der Vorwurf des Nutzers berechtigt oder unberechtigt war, nahm das Gericht in der Mitteilung nicht Stellung. Die Entscheidung betraf nur die Auskunftspflicht des Plattformbetreibers für den Fall einer wahrheitswidrigen Aussage.
X.M.Francisco--PC