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Rheinschleuse gerammt: Eigner und Steuerfrau müssen 1,7 Millionen Euro zahlen
Zweieinhalb Jahre nach dem Rammen einer Rheinschleuse durch ein Binnenschiff müssen der Eigner und die Steuerfrau 1,7 Millionen Euro an die Bundesrepublik zahlen. Das entschied das Amtsgericht Kehl in Baden-Württemberg, das als Rheinschifffahrtsgericht fungierte, nach Angaben vom Mittwoch. Das niederländische Schiff war im November 2023 gegen ein geschlossenes Tor der Schleuse in Iffezheim gefahren, wobei das Tor komplett zerstört wurde.
Die Steuerfrau wurde angeklagt und im November 2024 zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sprach sie wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig. Es stellte fest, dass sie während ihrer Wache jedenfalls 20 Minuten am Ruder schlief, bis das Schiff ungebremst auf das Schleusentor auffuhr. Der Schuldspruch wurde in der Berufung bereits bestätigt, wie das Amtsgericht nun mitteilte.
Am Mittwoch ging es um ein anderes Verfahren. Die Bundesrepublik als Eigentümerin der Schleuse klagte auf Schadenersatz von vier Millionen Euro. So viel müssen die Firma und die Steuerfrau aber nicht aufbringen, wie das Gericht entschied. Denn im Recht für die Binnenschifffahrt gebe es die Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung.
Diese richte sich an Art und Größe des Schiffs aus. Nur in Ausnahmefällen haften Eigner und Besatzung über dieser Grenze - unter anderem wenn der Schaden Folge einer leichtfertigen Handlung ist. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Dass die Steuerfrau in der Nacht vor dem Unfall Alkohol trank, ändere nichts daran.
Eine Klage gegen den Schiffsführer, der sich während der Havarie unter Deck befand, wies das Amtsgericht insgesamt ab. Der Mann sei nicht dazu verpflichtet gewesen, der Steuerfrau zu misstrauen. Gegen das Urteil kann noch vor dem Rheinschifffahrtsobergericht in Karlsruhe oder der multinationalen Zentralkommission für die Rheinschifffahrt im französischen Straßburg vorgegangen werden.
V.Dantas--PC