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Lebenslange Haft für deutschen "Maskenmann" wegen Mordes in Frankreich
Der als "Maskenmann" bekannte deutsche Serientäter Martin N. ist in Frankreich wegen Mordes an einem zehn Jahre alten Jungen 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte, nahm das Urteil des Schwurgerichts am Donnerstag in Nantes regungslos auf. Das Gericht verurteilte ihn zudem zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung und verbot ihm endgültig den Aufenthalt in Frankreich.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, der Mord an dem zehn Jahre alten Jonathan trage die "kriminelle Handschrift" des Angeklagten. Zahlreiche Indizien sprächen zudem für dessen Täterschaft. Es bestehe "überhaupt kein Zweifel" an seiner Verantwortung.
Der 55-jährige N. aus Bremen war 2012 in Deutschland wegen der Ermordung von drei Jungen im Alter von acht, neun und 13 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Strafe des französischen Gerichts werde künftig "berücksichtigt werden, falls es in Deutschland um eine Straferleichterung gehen sollte", betonte die Staatsanwältin.
Die Familie des getöteten Jungen brach nach dem Urteil in Tränen aus. "Endlich wurde Gerechtigkeit für unseren Sohn geschaffen", sagte sein Stiefvater vor Journalisten. Die Anwältin von Jonathans Mutter, Catherine Salsac, sprach von einer "Erleichterung". "Endlich wissen wir die Wahrheit", sagte sie.
Der Fall Jonathan ähnelt den Taten, die N. in Deutschland gestanden hatte: Der Junge war nachts aus einem Landschulheim im westfranzösischen Saint-Brévin-les-Pins verschwunden. Seine unbekleidete Leiche wurde anderthalb Monate später mit einem Betonblock beschwert in einem See gefunden.
Ein ehemaliger Mithäftling von N. hatte im Prozess ausgesagt, dass dieser ihm die Tat gestanden habe. Er schilderte zudem, dass N. ihm von einer Begegnung mit einem Mann mit Hund kurz nach der Tat berichtet habe. Dies deckt sich mit der Aussage eines Zeugen, der in der Nähe des Tatortes mit seinem Hund unterwegs gewesen war und einen Mann an einem Auto mit deutschem Kennzeichen gesehen hatte. N. sagte dazu, dass der ehemalige Mithäftling dies alles erfunden habe.
Die Richterin hatte zudem mehrere Nachrichten verlesen lassen, die N. nach Jonathans Tod in einem Online-Forum gepostet hatte. Der "schwarze Mann" habe wieder zugeschlagen, schrieb er damals - zu einem Zeitpunkt, als in Deutschland noch nach dem "schwarzen Mann" gefahndet wurde.
Der Name geht darauf zurück, dass N. meist schwarze Kleidung und eine Sturmhaube trug, wenn er in Schullandheime und Zeltlager in Norddeutschland eindrang und dort Jungen sexuell missbrauchte. Als betroffene Kinder von einem "schwarzen Mann" berichteten, wurden ihre Aussagen zunächst nicht ernst genommen.
Zwischen 1992 und 2001 tötete Martin N. drei Jungen im Alter zwischen acht und 13 Jahren. 2012 wurde er vom Landgericht in Stade zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Prozess hatte der ehemalige Jugendbetreuer die Morde gestanden.
J.Pereira--PC