-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
-
Sachsen-Anhalts CDU ringt um Konsequenzen aus einem umstrittenen Papier
-
Niko Ilicevic stellt mit 16 Jahren den Bundesliga-Altersrekord ein
-
Der Berliner Gendarmenmarkt erzählt von französischer Einwanderung und Wandel
-
Kapstadts Konflikt mit Pavianen verschärft sich in wohlhabenden Vororten
-
NFL-Katastrophenangst: Helikopter fliegt direkt in Feuerwerk
-
Deutschland sucht beim Digitalgipfel nach eigenen Stärken in der KI
-
Geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts zielt auf heimliche Aufnahmen
-
Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck
-
Digitales Zeitungsabo für Unternehmen: Vorteile und Buchung von Abendblatt PLUS
-
Trump-Wähler in New York ziehen vor den Midterms eine neue Bilanz
-
ADHS erhöht Risiko für leichte kognitive Störungen im Alter
-
Rauch aus Indonesien belastet erneut Luft und Klima in Südostasien
-
Deutsche U23-Boxmeisterschaft startet in Frankfurt
-
Debatte nach Ausschreitungen richtet sich erneut gegen ein „migrantisches Milieu“
-
Stress bei jungen Menschen: Soziale Isolation als häufige Reaktion
-
Microsoft Purview und Securiti AI: Automatisierter Schutz sensibler Daten
-
Ermittler untersuchen steilen Absturz eines Learjet 60 in Florida
-
Verlosung: Tickets für Mendelssohn-Konzert, 80er-Party und Bonaparte gewinnen
-
Sean Combs soll früher als bislang erwartet aus der Haft entlassen werden
-
Jochen Seitz fordert Auflösung der Regionalliga Bayern
-
Unfall in Schwenningen endet mit einem Audi auf einem zweiten Wagen
-
Neue Ausstellung im Naturkundemuseum Leipzig: Archäologischer Krimi um Brandspuren
-
Funkaufnahmen dokumentieren die letzten Minuten des abgestürzten Learjets
-
Erdnüsse senken Cholesterin leicht und fördern keine Gewichtszunahme
-
Ukraine, Russland und USA planen zweitägige Gespräche in Abu Dhabi
-
Webcast zur Virtualisierung: VMware, Proxmox und Cloud-native Strategien
-
Hertha BSC bereitet sich auf Wolfsburg vor: Fabian Reese kehrt zurück
-
Mutter entdeckt Nähnadel in verpacktem Halloween-Bonbon
-
CDU-Kreisvorsitzende Schrade kritisiert Parteiführung in Ronzheimer-Podcast
-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue
Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen. Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten "eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus", betonte das Gericht. Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch "von einer entsprechenden inneren Einstellung" getragen und nicht etwa durch "äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation" zu erklären seien, etwa einer Art "Überbietungswettbewerb" in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor - namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden. Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung "der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung", stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf. Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt. Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch "weitere Sachaufklärung erforderlich".
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015. Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.
E.Paulino--PC