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Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst
Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war.
Der Antragsteller war seit 2011 Polizeivollzugsbeamter in Berlin und hatte sich für eine Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben. Dieses sollte am 1. April 2026 beginnen.
Nachdem er im November 2025 eine vorläufige Einstellungszusage bekommen hatte, ließ er sich im Vertrauen darauf aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen. Als dann jedoch seine Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender bekannt wurde, hob das Land Berlin im März 2026 die Zusage und damit die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf des gehobenen Dienstes auf. Als Grund nannte es laut Gericht "Zweifel an der charakterlichen Eignung".
Der Polizist legte daraufhin sein Mandat in der Gemeindevertretung nieder und suchte um Eilrechtsschutz nach. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben.
Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Verweis auf die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Polizisten zurück. Der Antragsteller sei Mitglied der AfD und organisatorisch in den Landesverband eingegliedert, so die Argumentation. Dass er bei der Kommunalwahl als Kandidat angetreten sei und AfD-Fraktionsvorsitzender wurde, zeige seine inhaltliche Identifikation mit den Zielen der Partei.
Er habe auch nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig von seiner Partei und deren Zielen distanziert habe, so das Gericht. Die Niederlegung seines Mandats habe er mit der Einstufung der AfD als rechtsextrem begründet. Diese sei aber bereits ein Jahr zuvor erfolgt, was ihm auch bekannt gewesen sein musste.
Der Beschluss wurde am Donnerstag gefällt. Dagegen kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
P.Sousa--PC