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Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen
Lebt ein Ehepaar getrennt und hat zwei Hauptwohnsitze, müssen einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge für beide Wohnungen separat Rundfunkgebühren gezahlt werden. Für den Rundfunkbeitrag ist es unerheblich, ob eine Frau mit ihrem Mann einen gemeinsamen Haushalt bildet, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mitteilte. Als Wohnungsinhaberin ist sie beitragspflichtig. (Az.: 5 K 1369/25.KO)
Geklagt hatte eine Frau, die mit ihrem Ehemann in zwei Häusern in unterschiedlichen Gemeinden zu gleichen Teilen wohnt. Beide Eheleute sind jeweils unter der Adresse eines der Häuser mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben sie nicht. Für das Haus, in dem der Ehemann seinen Hauptwohnsitz hat, zahlt er den Rundfunkbeitrag.
Als der Südwestrundfunk Kenntnis vom Hauptwohnsitz der Frau erhielt, forderte er von ihr die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Dagegen erhob die Frau Widerspruch und Klage. Sie begründete das damit, dass sie mit ihrem Mann einen gemeinsamen Haushalt bilde, der sich entweder in dem einen oder dem anderen Haus aufhalte. Die Klage scheiterte nun.
F.Moura--PC