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Bremer Gericht spricht Müttern nach anonymer Samenspende Unterhaltsvorschuss zu
Neuen Urteilen zufolge können Mütter für ihre mittels einer anonymen Samenspende gezeugten Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen. Das Verwaltungsgericht Bremen gab am Montag vier Klägerinnen Recht. Unterhaltsvorschuss wird normalerweise vom Staat gezahlt, wenn der andere Elternteil seinen Teil zum Unterhalt des Kinds nicht beiträgt.
2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass nach einer anonymen Samenspende im Ausland kein Anspruch auf eine solche Zahlung besteht. Denn in einem solchen Fall sei die Mutter dafür verantwortlich, dass der Vater nicht ermittelt werden könne. Seitdem änderte sich aber die Rechtslage. Seit 2018 gibt es ein Samenspenderregister in Deutschland. Jeder Mensch soll erfahren dürfen, von wem er abstammt.
Auf dieses Gesetz bezog sich das Verwaltungsgericht, als es nun die Stadt Bremen dazu verpflichtete, den Klägerinnen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu bewilligen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, dagegen kann die Stadt noch Berufung einlegen. Auch ein sofortiger Gang zum Bundesverwaltungsgericht ist möglich.
G.M.Castelo--PC