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"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
Bayerns neues Polizeigesetz ist seit seinem Inkrafttreten umstritten - nun wird es vom Bundesverfassungsgericht geprüft. In der Karlsruher Verhandlung am Dienstag ging es vor allem um die Schwelle der "drohenden Gefahr", bei der die Polizei eingreifen darf, und um den auf bis zu zwei Monate verlängerten Präventivgewahrsam. Verstöße gegen "eine Vielzahl von Grundrechten" wurden gerügt, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)
In Bayern dürfen Polizeikräfte nämlich seit 2017 schon im Vorfeld einer möglichen Straftat verschiedene Überwachungsmaßnahmen ergreifen und beispielsweise Handys und Computer durchsuchen, Post beschlagnahmen oder verdeckte Ermittler einsetzen. Das gilt aber nur, wenn wichtige Rechtsgüter bedroht sind - also etwa die öffentliche Sicherheit oder Leben und Gesundheit von Menschen. Die Polizei kann handeln, wenn sie das Verhalten Einzelner oder "Vorbereitungshandlungen" als drohende Gefahr einschätzt.
Gegen diese Neuregelung wandten sich schon 2018 zwei Gruppen an das Verfassungsgericht. Das waren zum einen die damals insgesamt 216 Bundestagsabgeordneten von Grünen, FDP und Linkspartei, zum anderen ein Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie befürchten, dass Grundrechte verletzt werden und Unbeteiligte zu Unrecht ins Visier der Polizei geraten könnten. Denn die drohende Gefahr sei nicht genau bestimmt.
Einige konkrete Fälle, in denen die Polizei angesichts einer drohenden Gefahr handelte, wurden in der Verhandlung besprochen. So berichteten Polizeibeamte über einen gewaltbereiten mutmaßlichen Islamisten in Unterfranken, der schlussendlich Deutschland verlassen habe. In einem anderen Fall ging es um einen bereits wegen Gewalttaten verurteilten Mann, der seiner früheren Partnerin hinterherspionierte.
Aber nicht nur die heimliche Überwachung wird vom Verfassungsgericht geprüft. Die Abgeordneten kritisieren auch, dass der sogenannte Präventivgewahrsam verlängert wurde. Das bedeutet, dass Menschen auf richterliche Anordnung festgehalten werden können, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" zu verhindern. Breit bekannt wurde diese bayerische Regelung, als Klimaaktivisten präventiv in Haft kamen.
Solcher Gewahrsam sei aber "kein Instrument für eine dauerhafte Überwachung", kritisierte der Anwalt der Bundestagsabgeordneten, Thorsten Kingreen. Die Landesregierung verwies dagegen darauf, dass der bayerische Verfassungsgerichtshof die Regelung für rechtens hielt. Sie sei ein letztes Druckmittel. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wehrte sich gegen den Vorwurf, dass bei Klimaaktivisten und protestierenden Landwirten mit zweierlei Maß gemessen worden sei. Die Frage eines Gewahrsams habe sich nur gestellt, wenn jemand sofort wieder neue Aktionen angekündigt habe.
Verhandelt wurde in Karlsruhe außerdem über die Option, Spuren unbekannter Herkunft genetisch zu untersuchen. So sollen die bayerischen Ermittler Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie Geschlecht und Alter herausfinden können. Schließlich ging es um die erweiterten Befugnisse von Spezialeinheiten, in bestimmten Situationen Explosivmittel wie Handgranaten einzusetzen. Zivilgesellschaftliche Organisationen befürchten, dass dabei auch Passanten getötet oder verletzt werden könnten, was als "Kollateralschaden" in Kauf genommen werde. Zu einem polizeilichen Einsatz von solchen Waffen gegen Menschen kam es nach bayerischen Angaben noch nie.
Kingreen betonte vor Gericht, wie unüblich das Vorgehen von Abgeordneten des Bundestags gegen ein Landesgesetz sei - eine "absolute Ausnahme". Sie bezeichneten sich als "Allianz für den Rechtsstaat". Ihr Anwalt lobte zwar die bisherige Arbeit der bayerischen Polizei. Die zugrunde liegenden Regeln aber seien "so weit und unklar gefasst, dass sie auch ganz anders aufgefasst werden könnten als bislang", warnte er. In "andere, falsche Hände" dürften sie nicht fallen.
Herrmann verteidigte das neue Gesetz dagegen. Die Bevölkerung habe "die berechtigte Erwartung an den Staat, dass dieser in der Lage ist, sie effektiv zu schützen", sagte er. "Die Polizei darf nicht zuwarten müssen", bis tatsächlich etwas passiere. Herrmann verwies auf Sorgen in der Zeit, zu der das Gesetz entstand. Damals sei die Terrorgefahr hoch gewesen. 2016 wurde etwa ein Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf ein Münchner Einkaufszentrum begangen, außerdem der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz.
Anders als ursprünglich angekündigt, ging die Verhandlung schon am Dienstag zu Ende. Der zunächst eingeplante zweite Verhandlungstag am Mittwoch wurde gestrichen. Ein Urteil fiel aber noch nicht. Es wird meistens einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
M.A.Vaz--PC