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EuGH urteilt über deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) sein Urteil in einem Streit zwischen Deutschland und der EU-Kommission. Es geht um die Frage, ob die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als staatliche Beihilfe einzustufen ist. Bei Kraft-Wärme-Kopplung wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Das wird vor allem für Fernwärme genutzt. (Az. C-242/24 P)
Deutschland wollte den Ausbau neuer und modernisierter Anlagen fördern, damit insgesamt weniger Treibhausgase entstehen. Die Kommission stufte das 2021 als staatliche Beihilfe ein, genehmigte diese aber bis Ende 2026. Beihilfen müssen genehmigt werden. Deutschland klagte gegen diese Einstufung und hatte 2024 in erster Instanz vor dem EU-Gericht Erfolg. Dagegen ging die Kommission vor dem EuGH vor, der nun entscheidet.
J.Pereira--PC