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Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz
Im Prozess um die tödliche Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Zweibrücken den Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der damals 26-Jährige den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle heftig gegen den Kopf geschlagen hatte.
Dabei verlor der Zugbegleiter das Bewusstsein. Der Verdächtige wurde wenig später im Zug festgenommen. Der Zugbegleiter musste reanimiert werden und starb zwei Tage später in einem Krankenhaus. Die Tat löste Entsetzen und eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals sowie steigende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft aus.
Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft dem Mann Mord vor, das Gericht sah aber keine ausreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Die Verteidigung forderte eine milde Strafe.
A.Silveira--PC