-
65 Jahre Mauerbau: Wegner mahnt lebendige Erinnerung für junge Generationen an
-
Greenpeace: Ölkonzerne machen im Juli Rekordübergewinne mit Sprit
-
Leichenfund in Schleswig-Holstein: Jäger entdeckt männlichen Torso in Plastikfolie
-
Mehr Rechtsextremisten in Hessen - Zahl der Straftaten nimmt ab
-
Bundesregierung will den Zoll im Kampf gegen organisierte Kriminalität stärken
-
Herz-OP: Rod Stewart sagt US-Konzerte ab und will sich ein paar Wochen ausruhen
-
Umweltminister Schneider gegen Vertiefung von Flüssen wegen Niedrigwassers
-
Bundesregierung will begleitetes Trinken ab 14 Jahren abschaffen
-
Putin droht mit Beschlagnahmung europäischer Schiffe als Vergeltung
-
Hitze kann Wirkung von Medikamenten verändern: Branchenverband mahnt zu Vorsicht
-
Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Kinder finden Weltkriegsgranate bei Schatzsuche auf niedersächischem Campingplatz
-
Krankenkasse: Anteil der Kinder mit Bewegungsstörungen massiv gestiegen
-
Viele Unternehmen im Osten sehen Demokratie in Gefahr - sind aber defensiver
-
Das Rätselraten hat ein Ende: Ronaldo und seine langjährige Partnerin sind verheiratet
-
Kabinett beschließt umfassende Erweiterung der Geheimdienst-Befugnisse
-
Bundeskabinett bringt Frühstartrente auf den Weg
-
Weininstitut: Start der Weinlese in diesem Jahr außergewöhnlich früh
-
Weiter Waldbrände in Deutschland - Löschhubschrauber in Plauen im Einsatz
-
Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig
-
Nordseeküstenfischer beantragen staatliche Unterstützung für Betriebseinstellung
-
Ifo-Umfrage: Viele Unternehmen sehen Möglichkeit für sinkende Löhne durch KI
-
Caritas: Afghanistan steckt fünf Jahre nach Taliban-Machtübernahme weiter in Krise
-
Schlafende Frau angezündet: BGH bestätigt Braunschweiger Mordurteil gegen Ehemann
-
Trotz Boykott-Drohung: Ausrichter Polen bereitet U20-WM vor
-
Gericht in Australien spricht Lieferdienstfahrern Vergütung über Mindestlohn zu
-
Freund von Ex-Frau mit über 70 Stichen getötet: Lebenslange Haft in Hessen
-
Linke kritisiert Frühstartrente: "Kinder brauchen keine Casino-Rente"
-
CDU-Innenpolitiker Oster verteidigt Geheimdienstreform gegen Kritik
-
Bundeswehr meldet mehrere hundert Zwischenfälle mit Drohnen in vergangenen Jahren
-
Sport Bild: Grünes Licht für Eberl-Verlängerung
-
Linke kritisiert Bafög-Reform: "Ignoranz gegenüber Lebensrealität an Hochschulen"
-
Seoul: Nordkorea feuert ballistische Rakete Richtung Japan ab
-
Silberner Hummel glaubt ans große Ding: "Gold wird kommen"
-
"Schon ungewohnt": Gose schwimmt auch ohne Coach zu EM-Silber
-
Kein Schlaf, aber starke Nerven: Gelungene WM-Premiere von Netz
-
Bronze-Verlust? Ansah hat "keine Angst"
-
Trump bestätigt heimlichen Flugzeugwechsel bei Abflug von Nato-Gipfel in Ankara
-
Warken verteidigt Geheimdienstreform - Scharfe Kritik von Kubicki
-
Spitzenkandidaten stellen sich in Sachsen-Anhalt Fragen von Bürgern
-
Kabinett befasst sich mit Geheimdienstreform und Frühstartrente
-
Totale Sonnenfinsternis in Spanien - partielle Verdunkelung in Deutschland
-
Seoul: Nordkorea startet ballistische Rakete Richtung Japan
-
Niedrigwasser: Bilger plädiert für weiteren Ausbau der Flüsse
-
Nach 17 Jahren: Venezuela und Israel nehmen wieder Konsularservice auf
-
Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen
-
Wagenknecht: BSW könnte Weg für AfD-Regierungschef in Sachsen-Anhalt freimachen
-
Cristiano Ronaldo hat seine langjährige Partnerin Georgina Rodríguez geheiratet
-
Warken: Geheimdienstreform notwendig wegen zunehmender Bedrohungen
-
Ansah stürmt zu EM-Bronze - Britischer Doppelsieg
Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie befasst: Am Donnerstag wurde in Karlsruhe über die Frage verhandelt, ob ein Bundesland einem Gastwirt Entschädigung für die Coronamaßnahmen zahlen muss. Dies sei eine Frage von "sehr grundsätzlicher Bedeutung", sagte der Vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats, Ulrich Herrmann. Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen. (Az. III ZR 79/21)
Im konkreten Fall geht es um eine Gaststätte mit Hotel in Brandenburg. Insgesamt müssten sich die Gerichte in Deutschland mit vielen ähnlichen Rechtsstreits befassen, erklärte Herrmann zu Beginn der Verhandlung.
Das Land Brandenburg ließ im März vor zwei Jahren, wie die anderen Bundesländer auch, die Gaststätten vorübergehend schließen. Touristen durften im Hotel nicht mehr übernachten, der Kläger durfte nur noch einen Abholservice für Getränke anbieten. Er bekam zwar Corona-Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro von der brandenburgischen Investitionsbank, das reiche aber bei Weitem nicht aus, wie sein Anwalt vor Gericht erläuterte.
Der Betriebsausfall sei "enorm", jeden Tag seien dem Gastwirt Umsätze in Höhe von mehr als 5400 Euro entgangen. Er fordert nun noch 27.000 Euro. Dabei geht es erst einmal um einen Zeitraum von sechs Wochen. Insgesamt sei das Lokal deutlich länger geschlossen gewesen, sagte die Tochter des Klägers, die zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Auch nach dem Ende des Lockdowns hätten die Einnahmen nicht mehr die Höhe von vor der Pandemie erreicht.
In den Vorinstanzen, vor dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht in Brandenburg, hatte die Klage keinen Erfolg. Herrmann deutete nun an, dass sie auch vor dem BGH scheitern könnte. Der Staat hafte hier womöglich nicht.
Der Anwalt der klagenden Familie argumentierte unter anderem, dass seine Mandanten ein "Sonderopfer" erbracht hätten, da die Maßnahmen sie im Vergleich zu anderen besonders schwer getroffen hätten. Auch würde gegen das Gleichheitsgebot verstoßen: Sowohl mit dem Coronavirus Infizierte als auch Gesunde - wie der Kläger - hätten sich an das Verbot halten müssen.
Der Anwalt des Landes Brandenburg war anderer Meinung. Es gehe nicht um die Infektion einzelner Gastwirte, sondern um die allgemeine Ansteckungsgefahr in Gaststätten, argumentierte er. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie träfen viele Menschen.
Zudem habe Corona insgesamt einen negativen Einfluss auf die Wirtschaft, dies sei nicht nur eine Folge der Schutzmaßnahmen. "Wie die Folgen einer solchen Pandemie zu behandeln sind, ist Aufgabe des Gesetzgebers", sagte er.
Der BGH will voraussichtlich in zwei Wochen eine Entscheidung verkünden, wie Herrmann ankündigte. Ende Januar war ein Gastwirt in Karlsruhe mit einer Klage gegen seine Betriebsschließungsversicherung gescheitert, die im Lockdown nicht zahlte. Auch diese Entscheidung wirkte sich auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland aus.
A.F.Rosado--PC