-
Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen gefordert
-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
Schenderlein zu WM-Boykott: "Das unterstützen wir nicht"
-
Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert
-
USA schießen iranische Drohne nahe Flugzeugträger im Arabischen Meer ab
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Nach Anfeindungen: Trump empfängt Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe
-
Nato hat mit Planung für Arktis-Mission "Arctic Sentry" begonnen
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Epstein-Skandal: Britischer Ex-Botschafter Mandelson gibt Sitz im Oberhaus ab
-
Ski-Star Kilde verzichtet auf Olympiastart
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Trotz Kreuzbandriss: Vonn will bei Olympia starten
-
Bund will mit milliardenschwerem Tennet-Einstieg Ausbau der Stromnetze absichern
-
Riera hat klare Vorstellungen: "Ich glaube an meine Ideen"
-
Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros
-
HSV: Dompé bleibt suspendiert - Omari fest verpflichtet
-
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
-
Neue heftige Angriffe: Rutte bezweifelt in Kiew Friedenswillen Moskaus
-
Nagelsmann sichert ter Stegen Unterstützung zu
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
-
Iran-USA-Konflikt: Peseschkian beauftragt Außenminister mit Verhandlungen
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
16.000 illegale Lieferungen nach Russland: Fünf Verdächtige in Untersuchungshaft
-
Luftalarm während Besuches von Nato-Generalsekretär Rutte in Kiew
-
Olympia: Weikert leitet Evaluierungskommission
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern
-
Olympia: Sporthilfe schüttet 30.000 Euro für Gold aus
-
Rutte: Russische Angriffswelle auf Kiew bezeugt "keine ernsthaften Friedensbemühungen"
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Zwei Festnahmen nach versuchter Sabotage an Marineschiffen in Hamburg
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin weist Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurück
-
Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie
-
Ehepaar Clinton will in Epstein-Affäre nun doch vor US-Kongress aussagen
-
Merz würdigt Rolle von Karnevalisten für den Zusammenhalt
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Regierung sieht bei AfD-Jugend Kontinuität zu rechtsextremistischer Vorgängerin
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Winter-Ausgaben: Bundesliga sparsamer als Konkurrenz
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah: Zwölf Menschen nach Ägypten eingereist
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Russland-Frage: Heftige Kritik an Infantino
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen
Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung
Dem Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich die Frage, wie weit Werbung für Hörgeräte gehen darf. Am Donnerstag verhandelte er in Karlsruhe in einem Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Anbieter Amplifon. Dieser warb mit der Gutschrift von Payback-Punkten. Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. (Az. I ZR 43/24)
Ein Hörgerät kann bis zu 4500 Euro kosten, es gibt aber auch deutlich preiswertere Modelle. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Geräte bis etwa 700 Euro.
Die gesammelten Payback-Punkte konnten in Sachprämien oder Einkaufsgutscheine umgewandelt oder auch gespendet werden. Die Wettbewerbszentrale hält Amplifons Werbung für nicht vereinbar mit dem Heilmittelwerbegesetz.
Vor dem Landgericht Hamburg hatte sie keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht der Hansestadt gab der Klage aber im Februar 2024 teilweise statt. Demnach gilt für die Werbung mit Payback-Punkten in dem Fall eine Höchstgrenze von fünf Euro an gutgeschriebenen Punkten. Darunter handle es sich um eine geringwertige Kleinigkeit.
Der BGH hatte die Grenze bislang bei einem Euro gezogen, das galt aber für Arzneimittel. Gegen das Hamburger Urteil legten beide Seiten Revision in Karlsruhe ein, um es überprüfen zu lassen und ihr Ziel zu erreichen. Nun wurde verhandelt.
Wer Payback nutze, versuche auch dort einzukaufen, wo er Punkte sammeln könne, argumentierte der Anwalt der Wettbewerbszentrale vor dem BGH. Durch die Werbung würden Verbraucher also unsachlich beeinflusst.
Der Anwalt von Amplifon hielt dagegen, dass niemand seine Entscheidung für ein bestimmtes Hörgerät von Payback-Punkten abhängig mache, sondern stattdessen von der Art seiner Hörstörung und vom eigenen Geldbeutel.
Ein Urteil fiel am Donnerstag noch nicht. Meist wird es einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
C.Cassis--PC