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Zugriff auf Konto gewährt: Frau muss für Internetbetrug ihres Ex-Freunds haften
Weil sie ihm freien Zugriff auf ihr Konto gewährte, muss eine Frau aus Rheinland-Pfalz für einen von ihrem Ex-Freund begangenen Internetbetrug haften. Sie muss knapp 6000 Euro an das Betrugsopfer zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Ob sie in die Tat überhaupt eingeweiht war oder von der Beute profitierte, blieb unklar (Az.: 9 O 46/25).
Demnach gab sich der Ex-Freund der Frau als angeblicher Bankarbeiter aus und betrog einen Mann aus Grünstadt. Daraufhin wurden ohne dessen Wissen rund 6000 Euro auf das Konto der Frau überwiesen. Vor Gericht verlangte er von ihr die Rückzahlung.
Die Frau bestritt, an dem Betrug beteiligt gewesen zu sein. Ihr damaliger Freund habe die Tat alleine begangen und das mittlerweile abgehobene Geld ausgegeben. Sie habe ihm ihre Bankkarte überlassen, weil er vorgegeben habe, in Schwierigkeiten zu sein.
Ob die Aussagen der Frau glaubhaft sind, ließ das Gericht in seinem Urteil offen. Sie muss den Betrag zurückzahlen, auch wenn sie selbst an der Tat nicht beteiligt war, entschieden die Richter. Weil sie ihrem Freund die Nutzung des Kontos ermöglicht hatte, ist sie demnach so zu behandeln, als hätte sie selbst gewusst, dass das Geld durch eine kriminelle Tat auf das Konto gelangte.
Deswegen muss sie auch zahlen, selbst wenn sie von der Tat gar nicht profitierte. Möglicherweise kann die Frau ihren Ex-Freund aber in Haftung nehmen. Ob sie von ihm jemals das Geld zurückbekommt bleibe offen. Das Urteil ist rechtskräftig.
V.Dantas--PC