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Bundestagsabstimmung über Schutz von Whistleblowern kurzfristig abgesetzt
Der Bundestag hat am Donnerstag kurzfristig zwei eigentlich zur Abstimmung vorgesehene Gesetze zum Whistleblower-Schutz von der Tagesordnung genommen. Grund sei, dass die Gespräche mit der Union über das Vorhaben fortgesetzt würden, hieß es am Nachmittag aus Kreisen der Ampel-Koalition. So solle doch noch eine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Die Unionsfraktion forderte die Koalition auf, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einzuschalten.
Das zweiteilige Gesetzespaket zielte darauf ab, das Risiko für Menschen senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde hinweisen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden; Deutschland ist hier bereits erheblich in Verzug.
Der Bundestag hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf schon einmal beschlossen, dieser scheiterte aber im Februar im Bundesrat. Vor allem Länder mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung meldeten Vorbehalte an. Sie machten unter anderem geltend, der Entwurf verursache hohe Kosten und viel Bürokratie, insbesondere für kleinere Firmen. Nachdem der Bundesrat das Gesetz stoppte, rief allerdings weder die Länderkammer noch der Bundestag oder die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an.
Stattdessen spaltete die Ampel-Koalition das Gesetz in zwei Teile auf. Das Hauptgesetz bedurfte ihrer Auffassung nach nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats. Zustimmungspflichtig wäre demnach nur noch das Ergänzungsgesetz gewesen, das die Regelungen auf Landes- und Kommunalbehörden anwendbar machen sollte. In den nun angekündigten Gesprächen könnte die Aufteilung in zwei Gesetze allerdings wieder rückgängig gemacht werden.
Der SPD-Rechtsexperte Sebastian Fiedler kritisierte die Union scharf. "Es drängt sich der Eindruck auf, der Union sind zweifelhafte Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen wichtiger als eine effektive Aufdeckung schwerster Straftaten", erklärte er nach der Absetzung des Tagesordnungspunkts im Bundestag.
"Im parlamentarischen Verfahren fordern wir daher die Union erneut auf, mit uns gemeinsam mehr für den Schutz hinweisgebender Personen zu tun, um effektiv Kriminalität zu verhindern", erklärte Fiedler. "Wir erwarten, dass sich CDU/CSU in den kommenden Gesprächen ihrer Verantwortung endlich bewusst werden."
Die Unionsfraktion will allerdings von Verhandlungen nur innerhalb des Bundestags nichts wissen. "Die 'Ampel' muss die berechtigten Bedenken der Länder endlich ernst nehmen und den Weg einschlagen, den das Grundgesetz bei Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern vorsieht: Sie muss den Vermittlungsausschuss anrufen", erklärte der Rechtspolitiker Günter Krings (CDU). Die Koalition wolle "endlos" taktieren - "die Zeit für Tricks ist aber jetzt vorbei".
E.Ramalho--PC