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Berufungsprozess gegen notorische Holocaustleugnerin Haverbeck in Berlin begonnen
Berufungsprozess gegen notorische Holocaustleugnerin Haverbeck in Berlin begonnen

Berufungsprozess gegen notorische Holocaustleugnerin Haverbeck in Berlin begonnen

Vor dem Berliner Landgericht hat am Freitag der Berufungsprozess gegen die notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck begonnen. Die Vorsitzende Richterin verlas zu Beginn die Urteile zweier Verfahren aus den Jahren 2017 und 2020. Die inzwischen 93-Jährige wurde beide Male wegen Volksverhetzung verurteilt, legte dagegen jedoch Berufung ein. Beide Verfahren wurden am Landgericht zu einem Berufungsprozess zusammengeführt.

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Die erste Verurteilung erfolgte, weil Haverbeck 2016 auf einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte mehrfach den Holocaust geleugnet haben soll. Dafür verhängte das Amtsgericht Tiergarten 2017 eine sechsmonatige Haftstrafe. 2018 soll Haverbeck zudem in einem im Internet veröffentlichten Interview den Holocaust erneut geleugnet haben. Deswegen verurteilte sie das Amtsgericht Tiergarten im Jahr 2020 zu einem Jahr Haft.

Kurz nach Verlesung der beiden Urteile wurde die Verhandlung auf Antrag des Verteidigers unterbrochen. Seine Mandantin sei "übermüdet" und "nicht mehr in der Lage, der Verhandlung zu folgen", erklärte der Anwalt der 93-Jährigen. Haverbeck werde sich aber am nächsten Verhandlungstag, der für Montag angesetzt war, äußern. Dann soll zudem ein Zeuge gehört werden. Insgesamt wurden für den Berufungsprozess bis zum 1. April vier Termine angesetzt.

Der Prozess begann am Freitag verspätet, weil zunächst der 3G-Status der Angeklagten überprüft werden musste. Anschließend beantragte der Verteidiger eine Befreiung von der Maskenpflicht für sich und seine Mandantin. Das Gericht stimmte dem "aus gesundheitlichen Gründen" zu.

Haverbeck war auch andernorts in Deutschland bereits verurteilt worden und saß zwischen 2018 und 2020 zweieinhalb Jahre lang in Bielefeld in Haft. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde abgewiesen.

P.Serra--PC