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Länder wollen Glyphosat-Regeln aufweichen - Bund warnt vor rechtlicher Unsicherheit
Der Agrarausschuss der Bundesländer will nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums die vorgesehenen neuen Regeln für den Umgang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat aufweichen. In seinen Empfehlungen an den Bundesrat habe sich das Gremium für die Rücknahme der Anwendungsverbote von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten ausgesprochen, heißt es in einem Schreiben von Agrar-Staatssekretärin Silvia Bender (Grüne) an die Verbraucherschutzministerien der Länder, das AFP am Freitag vorlag. Dadurch drohe nun rechtliche Unsicherheit.
Derzeit gilt eine Eilverordnung, welche den Einsatz von Glyphosat regelt. Die Bundesregierung wollte das Mittel eigentlich gänzlich verbieten. Ende vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission aber nach langer Kontroverse die EU-Zulassung des Mittels verlängert. Deshalb erließ das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Nachfolgeverordnung für die Ende Juni auslaufende Eilverordnung.
Vorgesehen ist darin unter anderem, dass Glyphosat grundsätzlich in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt wird. "Gerade diese ausnahmslosen Anwendungsverbote in besonders zu schützenden Gebieten sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der nunmehr schon seit Jahren praktizierten Regelungen und der darin verkörperten Kompromisse", erklärte Staatssekretärin Bender dazu. "Es bestehen daher gegen diese vom Agrarausschuss empfohlenen Maßgaben schwerwiegende Bedenken."
Im Übrigen sei davon auszugehen, dass durch derartige Änderungen die Genehmigung der Regelung durch die EU erneut eingeholt werden müsste. Nach Angaben aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium ergibt sich nun angesichts des Auslaufens der Eilverordnung Ende Juni erhebliche Rechtsunsicherheit. Läuft die Eilverordnung ersatzlos aus, wäre der Einsatz von Glyphosat ab dem 1. Juli gänzlich verboten.
G.Machado--PC