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Klage gegen LNG-Terminalschiff in Lubmin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee abgewiesen. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)
Die Umwelthilfe befürchtete eine Wiederaufnahme des Betriebs in Lubmin, da die Genehmigung noch für zweieinhalb Jahre gilt. Die Klage gegen diese Genehmigung hatte nun keinen Erfolg. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht notwendig gewesen, erklärte das Gericht. 2023 habe eine Gasversorgungskrise bestanden und die "Neptune" könne einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, diese Krise zu bewältigen.
Die Anlage war Anfang 2023 in Betrieb gegangen. Drei kleine Transportschiffe brachten das flüssige Erdgas von dem Speicherschiff, das vor Rügen ankerte, zur "Neptune". Als im Frühjahr 2024 dann die Gaspipeline von Mukran zum Gasfernleitungsnetz in Lubmin in Betrieb ging, wurde das Terminalschiff ebenfalls nach Mukran verlegt, wie das Gericht ausführte. Die Zwischenspeicherung auf dem Speicherschiff und der Shuttleverkehr der kleinen Transportschiffe seien nicht mehr notwendig.
Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Klagen gegen die Gaspipeline abgewiesen. Im Juni scheiterten Eilanträge gegen den Betrieb des Rügener Terminals.
Die Umwelthilfe kündigte nach dem Urteil weitere rechtliche Schritte an. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sprach von einem "Rückschlag für den Schutz der einzigarten Natur und Tierwelt in der Küstenregion". Durch die Industrialisierung der Ostsee würden ganze Ökosysteme zerstört, es gebe "enorme Schadstoffbelastungen für Mensch und Tier".
Darum wolle die Umwelthilfe auch gegen die Betriebsgenehmigung des Terminalschiffs am neuen Standort Mukran klagen. Außerdem werde ein weiteres rechtliches Vorgehen vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg geprüft.
A.Magalhes--PC