- Rummenigge schwärmt von Kompany
- Bundesarbeitsgericht prüft Betriebsratswahl 2022 bei VW in Wolfsburg
- Urteil am Bundesgerichtshof zu Urheberrechtsschutz bei Drohnen-Aufnahmen
- Jahrestagung von Ministerpräsidentenkonferenz startet in Leipzig
- Von der Leyen beginnt Westbalkan-Reise in Albanien
- USA: Ein Todesfall und dutzende Lebensmittelvergiftungen in Zusammenhang mit McDonald's-Hamburgern
- Havertz und Arsenal auf Kurs - Villa überrascht weiter
- Toure trifft in der Nachspielzeit: VfB überrascht in Turin
- Führung verspielt: BVB verliert in Madrid
- Israel bestätigt Tötung von potenziellem Nasrallah-Nachfolger Haschem Safieddin in Beirut
- In Neckar treibende Leiche bei Nürtingen: Polizei ermittelt wegen Tötungsdelikts
- 32-Jähriger vor Kölner Fitnessstudio erschossen - Täter geflohen
- Iranischer General in USA wegen Mordkomplotts gegen US-iranische Aktivistin angeklagt
- Blinken dringt bei Israel-Besuch auf baldige Waffenruhe im Gazastreifen
- Ministerin: USA wollen 20 Milliarden Dollar zum Ukraine-Hilfspaket beisteuern
- Fünf Tote bei Luftangriffen in Ukraine - Vormarsch russischer Truppen in Donezk
- Brics-Gipfel: Indiens Staatschef Modi dringt bei Putin auf Frieden in Ukraine
- Filmstar Ralf Moeller will für Trump stimmen
- Blinken: Tötung Sinwars bietet Israel günstige Gelegenheit für Waffenruhe-Deal
- Wück-Debüt ohne Schüller und Freigang
- Korruption in der Behörde: Ukrainischer Generalstaatsanwalt tritt zurück
- "FAZ": Wolfspeed verschiebt Chipfabrik im Saarland "auf unbestimmte Zeit"
- Berlin widerspricht Moskau in Streit um Rostocker Nato-Quartier
- Böllerwurf auf Terrasse in Nordrhein-Westfalen: 65-Jähriger schwer verletzt
- EU-Parlament billigt Ukraine-Hilfen aus russischem Vermögen
- Razzia wegen Bestechung in Gesundheitswesen in fünf Bundesländern
- Schuhhändler Deichmann bekommt Zuschlag für Markenrechte von Esprit
- Lokführer bei Arbeitsunfall in Nordrhein-Westfalen von Zug überrollt und getötet
- Unterbringung in Prozess um Messerangriff auf Vierjährige in Supermarkt
- Verband bestätigt: Hirscher gibt Comeback in Sölden
- Selenskyj sieht in US-Wahl Schlüssel für mögliche Friedensgespräche
- Bundesanwaltschaft nimmt Unterstützer von Linksextremisten um Lina E. fest
- Aktivisten besetzen erneut zwei Bagger an Tesla-Werk in Brandenburg
- "Absolute Legende": Werder verabschiedet Burdenski
- Modi mahnt Putins zu baldigem Frieden in der Ukraine
- Wien: Struff verliert gegen Top-10-Spieler
- Medien: Fürth feuert Trainer Zorniger und Manager Azzouzi
- Steuerstrafverfahren gegen Ex-Geheimagent Werner Mauss bleibt ausgesetzt
- Verdienstorden und Zapfenstreich: Ehrung für Ex-Nato-Generalsekretär Stoltenberg
- Betrüger soll tausende Autos in zweistelligem Millionenwert verkauft haben
- IWF senkt Wachstumserwartungen 2024 für Deutschland auf Null
- Pilzvergiftung bei zwei Menschen in Sachsen - Polizei hilft bei Ursachensuche
- Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger
- Erdogan bezeichnet verstorbenen Prediger Gülen und Anhänger als "Verräter"
- Freund über Musiala: "Schauen, wie lange es reichen wird"
- Österreichs Bundespräsident beauftragt ÖVP-Chef mit Regierungsbildung
- Flick: Im Barca-Stil ins "taffe" Bayern-Spiel
- Blinken will bei Nahost-Besuch auf Waffenruhe dringen - Gespräche mit Netanjahu
- Norwegischer Staatsfonds macht im dritten Quartal 71 Milliarden Euro Plus
- Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Gesetzes zu "ausländischen Agenten"
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)
Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.
Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.
Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.
Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.
E.Raimundo--PC