-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
-
G20-Treffen in den USA: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands
-
"Sehr vermisst": Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Dänemark eröffnet Botschaft in Damaskus wieder
-
Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren
-
Frau fährt in Leipzig mit Auto auf Schulhof: Siebenjährige leicht verletzt
-
EU kritisiert von Serbien geplante Beisetzung mit Staatsehren des Kriegsverbrechers Mladic
-
Online-Modehändler Shein vor Börsengang mit 22,6 Milliarden Euro bewertet
-
Union will Grundsicherung für mit Haftbefehl Gesuchte beenden
-
Medien: Juve will Woltemade ausleihen
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für Lebenswerk
-
Fiebich beim DBB-Team - Zolper und Hartmann gestrichen
-
Kritik an Israel und Russland: Spanien beklagt Verbreitung von "Falschinformationen" zu Ceuta
-
Cyberattacken auf Behörden und Firmen: Zwei Jugendliche unter Verdächtigen
-
Brandenburg: Dieselspur führt Polizisten zu Treibstoffdieb
-
Gipfel von Shanghai-Organisation: Putin und Xi in Kirgistan zusammengekommen
-
"Alarmstufe Rot": Pflegekassen droht ab Oktober das Geld auszugehen
-
Erstmals seit Wochen wieder Angriffe der USA und des Iran - Teheran meldet zwei Tote
-
Für bis zu 145 Millionen: Liverpool holt PSG-Star Barcola
-
Tödliche Schüsse nach Rave in der Schweiz: 43-jähriger Verdächtiger gefasst
-
Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent - Anstieg lediglich bei Energie
-
Brandenburg: Mann tötet 24-Jährige in Erkner auf offener Straße
-
EU-Kommission zieht die Schrauben an: Strengere Auflagen für ChatGPT
-
Deutschland genehmigt Einreise von Taliban-Vertretern - für "technische Fragen"
-
Leichter Anstieg: Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent
-
Volkswagen: Arbeitnehmer enttäuscht von Vorstand - Gewerkschaft warnt vor Streiks
-
Drohnenvorfall in Leipzig: Reaktion der Bundesregierung lässt auf sich warten
-
Wetterdienst: Womöglich zweitwärmster Sommer seit Messbeginn in Deutschland
Urteil: Anrechnung von Ehegatteneinkommen bei Grundrente verfassungsgemäß
Die Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Grundrente ist einem Urteil zufolge verfassungsgemäß. Dies teilte das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen am Montag mit. In dem entsprechenden Verfahren stritt die Klägerin mit der Deutschen Rentenversicherung Bund um einen Grundrentenzuschlag für langjährige Versicherung. Die Rentenversicherung hatte ihr diesen Zuschlag zu ihrer bewilligten Altersrente verweigert, weil das anzurechnende Einkommen ihres Ehemannes höher als der Zuschlag war.
Die Klägerin rügte laut Gerichtsangaben, dass die Einkommensanrechnung gegen das Grundgesetz verstoße. Verheiratete würden dadurch benachteiligt, weil das Gesetz eine Einkommensanrechnung bei Unverheirateten nicht vorsehe. Die Klägerin scheiterte bereits vor einem Sozialgericht in vorangegangener Instanz. Nun wies das Landessozialgericht auch die Berufung zurück.
Das Gericht erkannte den Nachteil der Einkommensanrechnung zwar an. Es stellte jedoch fest, dass der Nachteil bei "Gesamtbetrachtung aller an die Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft anknüpfenden Regelungen" ausgeglichen werde. Das Gericht berücksichtigte zudem, dass das Ziel der Grundrente neben der Anerkennung der Lebensarbeitsleistung eine bessere finanzielle Versorgung von langjährig Versicherten sei.
Dieses Ziel werde erreicht, befand das Gericht. Dem Grundrentenberechtigten verbleibe bei Einbeziehung des Einkommens des Ehegatten ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs. Er stehe besser da als jemand, der wenig oder gar nicht gearbeitet habe und entsprechend wenig oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt habe.
Das gelte zwar auch für jemanden, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit jemandem zusammenlebe, der entsprechende Einkünfte habe, fuhr das Gericht fort. Ehepartner seien jedoch "wegen der unterhaltsrechtlichen wechselseitigen Verpflichtung wirksamer als in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft versorgt". Das Urteil fiel bereits Ende Januar. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen.
L.Torres--PC