-
Kauft Lauch: Französische Supermärkte unterstützen Gemüsebauern
-
Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken
-
Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen
-
Einzel: Nawrath verpasst Medaille knapp
-
Team-Kombi: Aicher und Weidle-Winkelmann holen Silber
-
Arcelormittal bestätigt Plan für Bau von elektrischem Hochofen in Dünkirchen
-
Vorschläge der Regierung zum Klimaschutz - Umwelthilfe nennt Programm unzureichend
-
Online-Sicherheit für Jugendliche: Plattformbetreiber im Fokus
-
IOC verbietet Olympia-Athletem Helm mit Abbildungen im Krieg getöteter Ukrainer
-
Mecklenburg-Vorpommern: 57-Jähriger stirbt bei Arbeiten an Lastwagenanhänger
-
US-Abgeordnete kritisieren Schwärzung von Namen in Epstein-Akten "ohne ersichtlichen Grund"
-
Baden-Württemberg: 37-Jähriger erschießt Ehefrau auf offener Straße
-
Verbände zu Dunkelfeldstudie: Ausmaß der Gewalt ist ein Schock
-
US-Regierung will Verurteilung von Trumps früherem Chefstrategen Bannon aufheben
-
EU-Parlament beschließt neue Kennzeichnung für alkoholfreie Weine
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz regionaler Kältewellen fünftwärmster Januar überhaupt
-
Autoindustrie warnt vor Arbeitsplatzverlust in Deutschland - und fordert Reformen
-
Zwei Tote an Silvester in Bielefeld: Mutmaßlicher Feuerwerksverkäufer festgenommen
-
Mercosur-Abkommen: EU-Parlament verabschiedet Schutzregelung für Bauern
-
Tarifverhandlungen mit Lokführergesellschaft: Bahn legt erstes Angebot vor
-
Bahn-Betriebsräte fordern Konsequenzen aus Angriff auf Zugbegleiter
-
EU-Parlament beschließt Klimaziel für 2040
-
Frau wirft Mette-Marits Sohn in Prozess "Alptraum"-Vergewaltigung vor
-
Pannen von Sportchef bei Olympia-Eröffnung: Italienische Journalisten streiken
-
Baerbock in Straßburg: Internationale Ordnung "wird angegriffen"
-
Mord an 18-Jährigem in Bayern: Urteil gegen Ehepaar rechtskräftig
-
Mindestens 89 Jugendliche missbraucht: 79-Jähriger in Frankreich in U-Haft
-
KI-Firma OpenAI beginnt mit Werbeanzeigen bei ChatGPT
-
Dunkelfeldstudie zeigt: Nur Bruchteil von Partnerschaftsgewalt wird angezeigt
-
ARD-Recherche belastet DESG-Präsident Große
-
Prozess um Entführung von Block-Kindern: Gericht setzt Termine bis Dezember an
-
IOC verbietet Helm in Erinnerung an getötete Sportler
-
Wohnungskrise: Immobilienexperten warnen vor weiterhin zu wenig Neubau
-
Brandenburger fährt Nachbarin und Geliebte tot: Sechs Jahre Haft
-
89 Jugendliche missbraucht: 79-Jähriger in Frankreich in U-Haft
-
Selenskyj verteidigt Helm eines Olympia-Athleten mit im Krieg getöteten Ukrainern darauf
-
Klimaschutzprogramm der Regierung: Neue Maßnahmen auf Weg zu Treibhausgasneutralität
-
Epstein-Akten: Organisationskomitee-Chef der Olympischen Spiele in LA unter Druck
-
Letzte Generation: Anklage wegen Bildung krimineller Vereinigung zugelassen
-
Umsatz mit Bio-Lebensmitteln auf Rekordhoch - Nachfrage höher als heimisches Angebot
-
Trickbetrug in Baden-Württemberg: Mann verliert Gold in Wert von hunderttausend Euro
-
Jahrelang in Syrien beim IS: Anklage gegen Deutschmarokkanerin erhoben
-
SPD-Politiker gegen Altersgrenze für Soziale Medien
-
Bayern: Eberl dementiert Vertragsgespräche mit Kane
-
Youtuber MrBeast übernimmt Finanz-App für Generation Z
-
Whatsapp-Klage gegen europäische Strafe von 225 Millionen Euro wird neu aufgerollt
-
Leipzig gegen Bayern als Underdog: "Keiner rechnet damit"
-
Studie: Alle Geschlechter erleben Gewalt - Frauen aber schwerer und häufiger
-
Straftaten gegen Journalisten haben in Deutschland stark zugenommen
-
Mann in Neumünster auf Straße getötet: 26-Jähriger in Untersuchungshaft
Urteil: Arbeitgeber darf Verwaltung der Personalakte nicht einfach Dritten überlassen
Arbeitgeber dürfen die Verwaltung ihrer Personalakten nicht einfach nach außen abgeben. Eine Verwaltung "durch hierzu nicht befugte Dritte" verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann Schadenersatzansprüche der Beschäftigten auslösen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. VI ZR 365/22)
Er gab damit einer Bundesbeamtin recht, die bei einer Bundesanstalt in Hannover arbeitet. Die Personalaktenverwaltung wurde dort früher durch Bedienstete des Landes Niedersachsen vorgenommen. Die Beamtin hatte dagegen schon länger Bedenken. Nach einer von ihr angestoßenen Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten wurde die beanstandete Verwaltungspraxis 2019 geändert.
Mit ihrer Klage verlangte die Beamtin nun Schadenersatz. Anders als beide Vorinstanzen gab der BGH dem nun im Grundsatz statt. Die Dienststelle der Beamtin habe die Personalakten ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben. Auch die Behörde selbst sei offenbar davon ausgegangen, dass dies gegen die DSGVO verstößt.
Mit der Weitergabe der Personalakten habe die Klägerin die Kontrolle über ihre dort enthaltenen Daten verloren. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könne schon dies einen Schadenersatzanspruch auslösen. Einen solchen Schaden müsse der Bund der Beamtin ersetzen. Dabei stellten die Karlsruher Richter klar, dass Schadenersatzansprüche nach der DSGVO unabhängig von möglichen Ansprüchen nach nationalem Recht sind, hier nach den Grundsätzen der Amtshaftung.
Wegen formaler Besonderheiten hatte der BGH über die Höhe des Schadenersatzes nicht zu entscheiden. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, müssten sie dies in einem weiteren Gerichtsverfahren klären.
X.Brito--PC