-
Schatten am Himmel: USA veröffentlichen bisher geheime UFO-Akten
-
Russland greift Ukraine trotz Feuerpause zu Weltkriegsgedenken an
-
Pflegeversicherung: Warken rechnet mit Defizit von 7,5 Milliarden Euro 2027
-
Halbe Million: Saftige Geldstrafen für Valverde und Tchouaméni
-
Rom: Zverev schlägt Altmaier zum Auftakt
-
Geiseln unverletzt aus Bank in Sinzig befreit: Mindestens ein Täter auf der Flucht
-
Großer Waldbrand in Tschernobyl-Sperrzone nach Absturz von zwei Drohnen
-
Britischer Premier Starmer lehnt Rücktritt nach Labour-Absturz bei Kommunalwahlen ab
-
Giro: Magnier stürmt ins Rosa Trikot - Massensturz zum Auftakt
-
Schluss mit 50:50: Formel 1 beschneidet Elektro-Power
-
Rubio: Trump hat noch nicht über Folgen für Iran-Krieg-kritische Verbündete entschieden
-
Schlappe für Koalition: Bundesrat stoppt geplante 1000-Euro-Entlastungsprämie
-
Umfrage: CDU knapp ein Jahr vor Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen klar vorn
-
Schwarzarbeit in Gerüstbaubranche: Bis zu sechs Jahre Haft in Köln
-
Porsche schließt drei Werke und baut 500 Stellen ab
-
Phishing-Attacken: Signal-Chefin räumt Fehler im Krisenmanagement ein
-
Umweltministerkonferenz erarbeitet Vorschläge für Umgang mit Walstrandungen
-
Schauspieler Ulmen unterliegt in Streit mit "Spiegel" größtenteils vor Gericht
-
DEL: Eisbären Berlin trennen sich von Noebels
-
Südafrikanisches Gericht macht Weg frei für Amtsenthebungsverfahren gegen Ramaphosa
-
USA schaffen mehr Jobs als erwartet - Arbeitslosenquote verharrt bei 4,3 Prozent
-
WHO: Gefahr durch Hantavirus für Allgemeinbevölkerung "absolut gering"
-
Polen leiht sich fast 44 Milliarden Euro von der EU für die Verteidigung
-
Bundesrat will Einziehen von Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern
-
Private Altersvorsorge: Bundesrat macht Weg für Ablösung der Riester-Rente frei
-
Drei Wanderer sterben bei Vulkanausbruch in Indonesien - 17 Vermisste gefunden
-
Nach Kritik: WM-Transport in New York wird etwas günstiger
-
Neue gegenseitige Angriffe der USA und des Iran dämpfen Hoffnung auf Kriegsende
-
Vor Weltkriegsgedenken in Moskau: Russland und Ukraine überziehen sich mit neuen Angriffen
-
FC Bayern: Davies fällt "mehrere Wochen" aus
-
Koalition im freien Umfrage-Fall - Kanzler Merz historisch schlecht bewertet
-
Rocksängerin Bonnie Tyler nach Notoperation in künstliches Koma versetzt
-
Niederlage für Koalition: Bundesrat stoppt geplante 1000-Euro-Entlastungsprämie
-
Bitkom-Umfrage: Jeder Fünfte bestellt Blumen zu Muttertag online
-
"Erforderliche Notbremsung": Wirtschaft begrüßt Stopp der Entlastungsprämie
-
Ein Jahr im Amt: Papst Leo XIV. fühlt sich "gesegnet"
-
Geiselnahme in rheinland-pfälzischem Sinzig - Mehrere Täter in Bank vermutet
-
Staatsmedien: Nordkorea will neuartige Panzerhaubitzen an der Grenze zum Süden stationieren
-
Vorfall mit Maddie-Verdächtigem: Polizei in Kiel ermittelt wegen Körperverletzung
-
Copernicus: Oberflächentemperaturen der Meere steuern auf neuen Höchstwert zu
-
Großer Waldbrand in Tschernobyl-Sperrzone nach Drohnenabsturz
-
"Fiasko für Merz": Grüne sehen Kanzler nach Prämien-Stopp geschwächt
-
Nach Demütigung in Schule: Mutter verteidigte Frank Schätzing gegenüber Lehrerin
-
Reform privater Altersvorsorge nimmt letzte parlamentarische Hürde
-
US-Handelsgericht erklärt Trumps globalen Zoll von zehn Prozent für rechtswidrig
-
Bundesrat billigt Erleichterungen für "Überkreuz-Spenden" von Nieren
-
Mehrere Täter nehmen Geiseln in Bank in rheinland-pfälzischem Sinzig
-
Deutsche Exporte im März leicht gestiegen - Probleme wegen Iran-Kriegs erwartet
-
Urteil: Rheinland-pfälzische Minister dürfen auch Mitglied im Stadtrat sein
-
Ministerium wertet Wehrerfassung als Erfolg - mehr als 90 Prozent Antwortquote
Anwohner müssen durch Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen
Anwohner müssen den durch einen Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen, wenn er im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag. Es lehnte damit die Klage einer Anwohnerin gegen einen Hundeauslauf im Bezirk Lichtenberg ab. Diesen hatte das Bezirksamt eingerichtet, betrieben wird er nun von einem privaten Bürgerverein.
Die Öffnungszeiten der umzäunten Anlage sind von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr beziehungsweise zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Anwohnerin führte an, dass die Lärmbelästigung unzumutbar sei, der Spielplatz zudem auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werde. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit, an Entspannung oder gar Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken. Das Verwaltungsgericht sah dies anders und wies die Klage ab.
Die Anwohnerin könne die Schließung des Hundespielplatzes nicht beanspruchen, weil die davon ausgehenden Geräusche zumutbar seien, erklärte das Gericht. Dabei komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines gegebenenfalls besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen.
Bei einer Lärmmessung in der Wohnung der Frau seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel (A) tagsüber – wenn auch knapp – eingehalten worden. Dabei sei der geltend gemachten Lästigkeit des Hundelärms mit einen Aufschlag von 9,3 Dezibel (A) Rechnung getragen worden. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei.
Außerdem gehörten die Hundehaltung und die damit einhergehenden Auslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Die Errichtung eines Hundespielplatzes sei daher sinnvoll und könne wegen der möglichen Nutzungskonflikte in einer Grünanlage sogar erforderlich sein.
Angesichts der in Berlin grundsätzlich geltenden Leinenpflicht sei es "auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen". Durch die Umzäunung des abschließbaren Hundespielplatzes habe das Bezirksamt außerdem "effektive und ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der Öffnungszeiten" ergriffen. Gegen das Urteil vom 9. Juni ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
A.Aguiar--PC